Die Lehramtsausbildung kann an der Universität Mainz nur für das Lehramt an Gymnasien abgeschlossen werden.
Ein besonderes Merkmal des Lehramtsstudiums in Rheinland-Pfalz ist seine polyvalente Ausrichtung. Polyvalenz bedeutet in diesem Fall, dass die ersten vier Semester des Studiums nicht speziell auf eine Schulart zugeschnitten sind. Erst ab dem fünften Semester weist das Studium eine schulartspezifische Ausrichtung auf. Das heißt, dass Lehramtsstudierende an der Universität Mainz ab dem 5. Semester nur mit dem Studienziel Lehramt an Gymnasien weiterstudieren können. Wird ein anderes Studienziel angestrebt, ist ein Wechsel an eine andere rheinlandpfälzische Hochschule, die den Lehramtsstudiengang für die angestrebte Schulart anbietet, vor dem 5. Semester erforderlich.
Personen, die bereits einen Hochschulabschluss besitzen und/oder bereits als schulische Lehrkraft arbeiten, finden erste Informationen zu einem Quer- und Seiteneinstieg, zum Begleitstudium Lehramt oder zur Wechselprüfung hier:
Quer- und Seiteneinstieg in den Schuldienst
Derzeit kann in bestimmten Fächern der Einstellungsbedarf für Lehrkräfte nicht vollständig mit Lehrerinnen und Lehrern abgedeckt werden, die über eine entsprechende Ausbildung für das jeweilige Lehramt verfügen. Daher besteht für bestimmte Bedarfsfächer in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschluss ohne Lehramtsausbildung
- im Wege des Quereinstiegs in den Vorbereitungsdienst für die jeweiligen Lehrämter einzustellen, sofern die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht vollständig mit Bewerberinnen und Bewerbern mit Erster Staatsprüfung für das entsprechende Lehramt besetzt werden können.
Die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger erwerben mit Ablegen der Zweiten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt die volle Lehrbefähigung. - im Wege des Seiteneinstiegs direkt in den Schuldienst einzustellen.
Diese Lehrkräfte werden i. d. R. zunächst für die Dauer von zwei Jahren in ein Beschäftigungsverhältnis nach TV-L eingestellt und zu einem Viertel vom Unterricht freigestellt, um eine begleitende pädagogische Ausbildung zu absolvieren. Nach der Ausbildung legen sie eine Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung ab, die in RLP mit der Zweiten Staatsprüfung gleichgestellt ist.
Weitere Informationen zum Quer- und Seiteneinstieg, zu aktuellen Bedarfsfächern, zu den jeweiligen Einstellungsvoraussetzungen sowie zum Bewerbungsverfahren in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Seite des Bildungsministeriums.
Begleitstudium Lehramt
Das Begleitstudium Lehramt eröffnet die Möglichkeit, relevante Teile des Lehramtsstudiums mit Zielschulart Gymnasium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz nachzustudieren, wenn
- in einem EU-Mitgliedsstaat bereits eine Lehrkräfteausbildung abgeschlossen wurde, diese allerdings nur ein Fach umfasst; das abgeschlossene Begleitstudium ist dann in der Regel Voraussetzung für die Beantragung eines EU-Anpassungslehrgangs.
- das Ministerium für Bildung – Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen bestätigt, dass bei Personen mit einem abgeschlossenen ausländischen Lehramtsstudium für die Feststellung der Gleichwertigkeit mit einer in Rheinland-Pfalz erworbenen Ersten Staatsprüfung Studienleistungen in nur geringem Umfang fehlen.
- rheinland-pfälzische Lehrkräfte Studienleistungen erbringen müssen, die für das Ablegen einer Prüfung zum Wechsel des Lehramts erforderlich sind (Lehrkräfte-Wechselprüfung).
- ggf. Personen ohne Lehramts-, aber mit Hochschulabschluss in einem sogenannten Bedarfsfach Studienleistungen für den Seiten- oder Quereinstieg in ein Lehramt fehlen.
Voraussetzung für eine Bewerbung und Einschreibung an der JGU ist die Prüfung der Berechtigung durch das Ministerium für Bildung – Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen.
Um sich über die Anerkennung ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse im Bereich Lehramt zu informieren, wenden sich Kandidatinnen und Kandidaten an das Ministerium für Bildung – Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen. Ansprechpersonen, Informationen und Antragsformulare finden Sie hier. Im Anerkennungsbescheid wird eine Ansprechperson genannt, die über das weitere Vorgehen informiert.
Danach werden die Kandidatinnen und Kandidaten in der Regel über das Zentrum für Lehrkräftebildung an die betreffenden Studienmanagerinnen und Studienmanager verwiesen, die auf der Grundlage der bereits erbrachten Studienleistungen (ggf. dt. Übersetzung vorlegen) dem Landesprüfungsamt Vorschläge über noch zu studierende Module oder Modulteile machen. Das Landesprüfungsamt legt anschließend die zu erbringenden Studienleistungen fest und teilt diese der Kandidatin bzw. dem Kandidaten schriftlich zur Vorlage im Studierendenservice mit. Auf dieser Grundlage kann die Einschreibung in das Begleitstudium Lehramt erfolgen.
Eine Einschreibung erfolgt höchstens für einen Zeitraum von vier Semestern, eine Verlängerung um maximal zwei Semester ist auf Antrag möglich. Die Bewerbungsfristen finden Sie unter https://www.studium.uni-mainz.de/mein-studium/fristen-termine/.
Information und Beratung übernimmt gerne das Zentrum für Lehrkräftebildung.
Bitte beachten Sie, dass an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ausschließlich das Begleitstudium für das Lehramt an Gymnasien angeboten wird.
Beamtete Lehrkräfte an Real-, Förder-, Grund- und Hauptschulen sowie an Berufsbildenden Schulen können durch Ablegen einer Wechselprüfung die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien erwerben.
Einen Antrag auf Zulassung zur Wechselprüfung müssen die Lehrkräfte über den Dienstweg beim Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen stellen. Nähere Informationen finden Sie unter https://bm.rlp.de/schule/lehrerinnen-und-lehrer/lehrerin-oder-lehrer-werden/wechselpruefungen.
Zur Wechselprüfung für das Lehramt an Gymnasien können nur Beamtinnen und Beamte zugelassen werden, die
– die Befähigung für das Lehramt an Förderschulen, an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen oder an Berufsbildenden Schulen besitzen,
– nach bestandener Zweiter Staatsprüfung mindestens drei Jahre mit mindestens der Hälfte des Regelstundensatzes im Schuldienst tätig gewesen sind und
– im Landesdienst des Landes RLP stehen.
Sollten Sie Ihre persönliche Eignung und Neigung für den Lehrberuf überprüfen wollen, gibt es folgende computergestützte Programme:
Der lehramtsbezogene Studiengang Bachelor of Education (B.Ed.) hat eine Regelstudienzeit (RSZ) von sechs Semestern. An den B.Ed. schließt sich der lehramtsbezogenen Master of Education (M.Ed.) mit einer RSZ von vier Semestern an. Das Absolvieren des Masterstudiums erfordert ein zuvor abgeschlossenes Bachelorstudium und ist Voraussetzung für die Aufnahme einer Lehrtätigkeit. Nach dem Abschluss des M.Ed. erfolgt auf Antrag die Anerkennung als erste Staatsprüfung. Dies qualifiziert für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Gymnasien.
Ein besonderes Merkmal des B.Ed.-Studiengangs in Rheinland-Pfalz ist seine polyvalente Ausrichtung. Polyvalenz bedeutet in diesem Fall, dass die ersten vier Semester des Bachelorstudiums unabhängig von der späteren Ausrichtung auf einen Schultyp sind. Erst ab dem fünften Semester weist das Studium eine schulartspezifische Ausrichtung auf. Die JGU bietet nur den gymnasialen Schwerpunkt an. Das heißt, dass Lehramtsstudierende der JGU Mainz ab dem 5. Semester nur mit dem Studienziel Lehramt an Gymnasien weiterstudieren können. Die Wahl erfolgt automatisch mit der Meldung zur Bachelorarbeit.
Das Lehramtsstudium umfasst zwei Fachwissenschaften sowie das für alle Lehramtsstudierenden verpflichtende Fach Bildungswissenschaften. An der Universität Mainz werden folgende Fachwissenschaften neben den Bildungswissenschaften im B.Ed. und M.Ed. für das Lehramt angeboten:
| Fachwissenschaften | Fachbereich |
|---|---|
| Bildende Kunst | Kunsthochschule Mainz |
| Biologie | 10 – Biologie |
| Chemie | 09 – Chemie, Pharmazie, Geographie und Geowissenschaften |
| Deutsch | 05 – Philosophie und Philologie |
| Englisch | 05 – Philosophie und Philologie |
| Evangelische Religionslehre | 01 – Katholische Theologie und Evangelische Theologie |
| Französisch | 05 – Philosophie und Philologie |
| Geographie | 09 – Chemie, Pharmazie, Geographie und Geowissenschaften |
| Geschichte | 07 – Geschichts- und Kulturwissenschaften |
| Griechisch | 07 – Geschichts- und Kulturwissenschaften |
| Informatik | 08 – Physik, Mathematik und Informatik |
| Italienisch | 05 – Philosophie und Philologie |
| Katholische Religionslehre | 01 – Katholische Theologie und Evangelische Theologie |
| Latein | 07 – Geschichts- und Kulturwissenschaften |
| Mathematik | 08 – Physik, Mathematik und Informatik |
| Musik | Hochschule für Musik Mainz |
| Philosophie/Ethik | 05 – Philosophie und Philologie |
| Physik | 08 – Physik, Mathematik und Informatik |
| Russisch | 05 – Philosophie und Philologie |
| Sozialkunde | 02 – Sozialwissenschaften, Medien und Sport |
| Spanisch | 05 – Philosophie und Philologie |
| Sport | 02 – Sozialwissenschaften, Medien und Sport |
Die beiden Fachwissenschaften sind aus dem Angebot der Lehramtsfächer frei wählbar. Nicht möglich sind lediglich die Kombination Bildende Kunst + Musik und Evangelische Religionslehre + Katholische Religionslehre.
Überschneidungsmeldung
Wenn Sie feststellen, dass sich Lehrveranstaltungen in Ihrem Lehramtsstudium überschneiden, obwohl Sie nach den Studienverlaufsplänen Ihrer Fächer studieren, können Sie die Überschneidung hier melden. Bevor Sie Ihre Eintragungen machen, bitten wir Sie, hier vorab zu prüfen, ob die Überschneidung bereits bekannt ist.
Überschneidungsmeldung
Studierende der lehramtsbezogenen B.Ed./M.Ed.-Studiengänge müssen zusätzlich zu den zwei gewählten Fachwissenschaften das Fach Bildungswissenschaften B.Ed. und anschließend M.Ed. als verpflichtendes drittes Studienfach belegen.
Es handelt sich um ein interdisziplinäres Fach, in dessen Mittelpunkt die berufswissenschaftliche Grundlegung schulpädagogischen Handelns steht. Getragen wird das Fach von den drei Disziplinen Erziehungswissenschaft (AG Schulforschung/Schulpädagogik und AG Medienpädagogik), Psychologie und Soziologie.
Mehr Informationen zu den Bildungswissenschaften, z. B. Modulbeschreibungen und Links zu den relevanten Regularien, finden Sie auf unsere Seite zu den Bildungswissenschaften.
Unter Fachdidaktik versteht man die Konkretisierung von Didaktik für ein bestimmtes Fach. Sie unterscheidet sich hierdurch von der allgemeinen (fächerübergreifenden) Didaktik und steht somit an der Schnittstelle zwischen Pädagogik und der jeweiligen Fachwissenschaft. Durch die Ausweitung des Fachdidaktikanteils im Lehramtsstudium sollen die Studierenden besser auf die didaktischen Anforderungen des Lehrberufs vorbereitet werden.
Im B.Ed.-/M.Ed.-Studiengang sind die Fachdidaktiken mit einem Anteil von mindestens 15% der Leistungspunkte pro Fach verpflichtender Bestandteil des Studiums.
Schulpraktika sollen Elemente der Berufspraxis in das Studium integrieren. Durch die Verbindung des Studiums mit schulischen, erzieherischen und unterrichtlichen Anforderungen soll zum einen frühzeitig ein wissenschaftlich fundiertes Handlungsverständnis aufgebaut werden. Zum anderen dienen die Praktika der Überprüfung der persönlichen Eignung und Neigung für den Lehrberuf – und zwar zu einer Zeit, in der die eigenen Studien- und Berufsziele noch korrigiert werden können.
Aus diesem Grund absolvieren die Lehramtsstudierenden im B.Ed. und M.Ed. innerhalb der vorlesungsfreien Zeit (März/April bzw. August bis Oktober) insgesamt vier Praktika.
Mehr Informationen zu den Praktika, wie Buchung, zu erbringende Leistungen oder mögliche Ersatzleistungen finden Sie auf unserer Seite zu den Praktika.
Der lehramtsbezogene Studiengang Bachelor of Education (B.Ed.) hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern. In Rheinland-Pfalz werden die ersten vier Semester des Bachelorstudiums unabhängig von der späteren Ausrichtung auf einen Schultyp studiert. Die Wahl des lehramtsbezogenen Schwerpunktes hat in der Regel bis spätestens zu Beginn des 5. B.Ed.-Fachsemesters zu erfolgen (§ 3 Abs. 3 POLBA). Die Wahl erfolgt automatisch mit der Meldung zur Bachelorarbeit. An der JGU kann nur der Gymnasiale Schwerpunkt gewählt werden. Das Lehramtsstudium umfasst zwei Fachwissenschaften sowie das Fach Bildungswissenschaften.
Die Angabe des Studienaufwands erfolgt im B.Ed./M.Ed.-Studiengang in Leistungspunkten (LP) gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS). Ein Leistungspunkt entspricht einem „Workload“ (Arbeitsaufwand) von 30 Zeitstunden. Der B.Ed.-Studiengang umfasst insgesamt 180 Leistungspunkte, die sich folgendermaßen verteilen:
| Fach 1 | 65 LP |
| Fach 2 | 65 LP |
| Bildungswissenschaften | 30 LP |
| Bachelorarbeit | 10 LP |
| Praktika | 10 LP |
| Summe | 180 LP |
Informationen zu den Studieninhalten der einzelnen Fächer sind der Prüfungsordnung sowie den Modulhandbüchern zu entnehmen, die Sie in der Regel auf den Institutsseiten finden und downloaden können.
Bei der Bewerbung für den B.Ed. werden zwei Verfahren unterschieden:
- Das Verfahren für universitätsinterne zulassungsfreie Studiengänge.
- Das Verfahren für universitätsinterne zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Das obligatorische Lehramtsfach Bildungswissenschaften ist zulassungsfrei. Sobald jedoch mindestens eine der beiden gewählten Fachwissenschaften zulassungsbeschränkt ist, gilt für die Bewerbung das Verfahren für universitätsintern zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Die Zulassungsbedingungen können den Steckbriefen der jeweiligen Studienfächer entnommen werden.
Die N.C.-Werte zulassungsbeschränkter Fächer vergangener Semester finden Sie hier. Die Fächer Bildende Kunst, Musik und Sport setzen für eine Zulassung (zusätzlich) eine Eignungsprüfung (in Kunst: Mappenprüfung) voraus. Die Fächer Griechisch und Latein sind universitätsintern zulassungsfrei, erfordern aber für eine Zulassung den Nachweis bestimmter Sprachkenntnisse. Englisch und die romanischen Sprachen haben keine Zulassungsvoraussetzungen; in diesen Fächern ist das Bestehen eines Sprachtests jedoch die Voraussetzung für die Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen. Entsprechende Regularien sind der Prüfungsordnung (siehe „Rechtliche Grundlagen“) zu entnehmen.
Die Bewerbung erfolgt online.
Für die Einschreibung in den B.Ed. ist der Studierendenservice zuständig. Informationen zum Bewerbungsverfahren für den B.Ed. sind auf der Homepage des Studierendenservice unter Bewerbungslotse bereitgestellt.
Im B. Ed. absolvieren die Lehramtsstudierenden innerhalb der vorlesungsfreien Zeit (März/April bzw. August bis Oktober) drei Praktika (zwei Orientierende Praktika und ein Vertiefendes Praktikum).
| Überblick Praktika | Länge | LP |
|---|---|---|
| Orientierendes Praktikum 1 | 15 Tage | 3 LP |
| Orientierendes Praktikum 2 | 15 Tage | 3 LP |
| Vertiefendes Praktikum Bachelor | 15 Tage | 4 LP |
Mehr Informationen zu den Praktika, z. B. zur Buchung, den zu erbringenden Leistungen oder möglichen Ersatzleistungen finden Sie hier.
An der JGU Mainz besteht durch das Studium einer dritten Fachwissenschaft („Erweiterungsfach“) die Möglichkeit, die Lehrbefähigung in einem dritten Unterrichtsfach zu erwerben. Das Erweiterungsfach kann ab dem fünften Fachsemester parallel zum B.Ed./M.Ed.-Studiengang aufgenommen werden und ist aus dem Angebot der Lehramtsfächer für das Lehramt an Gymnasien frei wählbar. Das Fach Darstellendes Spiel wird an der JGU Mainz nicht angeboten. Die Studierenden absolvieren ca. sechs Module des regulären B.Ed./M.Ed.-Studiengangs in dem gewählten Fach. Nach Abschluss des Studiengangs erhalten die Studierenden ein Zertifikat.
Weitere Informationen zum Zertifikatsstudiengang finden Sie hier.
Die Endnote im Studiengang Bachelor of Education setzt sich zusammen aus:
– der Bachelorarbeit und
– den studienbegleitenden Modulprüfungen des B.Ed.-Studiums
Die Bachelorarbeit kann auch in dem Fach Bildungswissenschaften geschrieben werden und muss in einem anderen Fach als die Masterarbeit angefertigt werden.
Weitere Informationen zu Bachelorarbeit finden Sie hier.
Der lehramtsbezogene Studiengang Master of Education (M.Ed.) hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern und kann an der JGU nur für den gymnasialen Zweig studiert werden. Das M.Ed.-Studium umfasst weiterhin die zwei gewählten Fachwissenschaften sowie das Fach Bildungswissenschaften. Das Absolvieren des Studiengangs Master of Education (M.Ed.) erfordert den Abschluss des Bachelor of Education (B.Ed.) und ist Voraussetzung für die Aufnahme einer Lehrtätigkeit.
Die Angabe des Studienaufwands erfolgt im B.Ed./M.Ed.-Studiengang in Leistungspunkten (LP) gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS). Ein Leistungspunkt entspricht einem „Workload“ (Arbeitsaufwand) von 30 Zeitstunden. Der M.Ed.-Studiengang umfasst insgesamt 120 Leistungspunkte, die sich folgendermaßen verteilen:
| Fach 1 | 42 LP |
| Fach 2 | 42 LP |
| Bildungswissenschaften | 12 LP |
| Masterarbeit | 20 LP |
| Praktikum | 4 LP |
| Summe | 120 LP |
Informationen zu den Studieninhalten der einzelnen Fächer sind der Prüfungsordnung sowie den Modulhandbüchern zu entnehmen, die Sie in der Regel auf den Institutsseiten finden und downloaden können.
Für die Einschreibung in den M.Ed. ist der Studierendenservice zuständig. Ausführliche Informationen zur Einschreibung in den M.Ed. sind auf der Homepage des Studierendenservice unter Bewerbungslotse bereitgestellt.
Studierende des B.Ed.-Studiengangs an der JGU Mainz, die mindestens 135 Leistungspunkte erworben haben, können im Rahmen des vereinfachten Wechselverfahrens in den M.Ed. eingeschrieben werden. Die Fristen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Informationen zum vereinfachten Wechselverfahren:
Sind noch Leistungen im B.Ed.-Studium zu erbringen, ist bei der Antragstellung anzugeben, dass eine Einschreibung im B.Ed.-Studiengang weiterhin bestehen soll. Der Nachweis des Erwerbs des B.Ed.-Abschlusses ist bis zum Ende des ersten Fachsemesters des M.Ed.-Studiums zu erbringen. Ansonsten wird die Einschreibung in den M.Ed.-Studiengang aufgehoben.
Im M.Ed. absolvieren die Lehramtsstudierenden innerhalb der vorlesungsfreien Zeit (März/April bzw. August bis Oktober) ein vertiefendes Praktikum.
| Praktikum | Länge | LP |
|---|---|---|
| Vertiefendes Praktikum Master | 15 Tage | 4 LP |
Das Vertiefende Praktikum Master legt einen seiner inhaltlichen Schwerpunkte auf den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe.
Mehr Informationen zu den Praktika, z. B. zur Buchung, den zu erbringenden Leistungen oder möglichen Ersatzleistungen finden Sie hier.
Die Masterprüfung ist bestanden, wenn
– die studienbegleitenden Modulprüfungen bestanden wurden,
– das schulische Praktikum erfolgreich absolviert wurde und
– die Masterarbeit mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde.
Die Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge sehen im Fach Bildungswissenschaften sowie in den beiden gewählten Fachwissenschaften jeweils eine Modulprüfung als mündliche Prüfung vor. Das Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen (LPA) ist zu diesen Prüfungen einzuladen; eine von ihm zur Teilnahme an einer solchen Prüfung beauftragte Person ist zusätzliches Mitglied der Prüfungskommission.
Weitere Informationen zu Masterarbeit finden Sie hier.
Bei Fächerkombinationen mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik ist die Masterarbeit in diesen Fächern anzufertigen. Die Masterarbeit muss in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit angefertigt werden. Die Masterarbeit kann nicht in den Bildungswissenschaften geschrieben werden.
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Lehramtsstudiums an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sind wichtige Voraussetzungen für den Einstieg in den Lehrberuf erfüllt. Im Anschluss stehen verschiedene Wege offen – vom direkten Einstieg in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) über den Wechsel der Schulform bis hin zu einem Zweitstudium.
Die Anerkennung des B.Ed. und M.Ed. als erste Staatsprüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen (LPA). Durch den Masterabschluss (mit anschließender Anerkennung als Erste Staatsprüfung) wird die Qualifikation für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Rheinland-Pfalz (und in den anderen Bundesländern) erworben.
Durch die Erste Staatsprüfung bzw. durch die Anerkennung des Bachelor- und Masterabschlusses als Erste Staatsprüfung wird die Qualifikation für den Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz (und in den anderen Bundesländern) erworben. Hiermit endet die erste Phase der Lehramtsausbildung und die Zuständigkeit der Universitäten.
Der Vorbereitungsdienst, die zweite Phase der Lehramtsausbildung, dauert in Rheinland-Pfalz für die Lehrämter in der Regel 18 Monate und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab, durch die die Lehrbefähigung für das jeweilige Lehramt erworben wird.
Für den Vorbereitungsdienst sind die jeweiligen Studienseminare zuständig. Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit den Schulen. Die Kontaktdaten sowie Informationen zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Gymnasien finden Sie unter: https://bildung.rlp.de/studienseminar/studienseminare/gymnasien und an berufsbildenden Schulen unter: https://bildung.rlp.de/studienseminar/studienseminare/berufsbildende-schulen.
Für die Durchführung des Einstellungsverfahrens in den Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz (RLP) ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier zuständig.
Die Bewerbung für den Vorbereitungsdienst erfolgt online über die Bewerberdatenbank der ADD. Dort erhalten Sie alle relevanten Bewerber-Informationen wie z. B. Bewerbungsfristen, Bewerbungsunterlagen, Einstellungsvoraussetzungen usw. sowie einen Terminplan über die nächsten Einstellungstermine. Die Merkblätter zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien (VD Gym) und an berufsbildenden Schulen (VD BBS) und den standortbezogenen Terminplan der ADD finden Sie auf der Website der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Sollten Sie Fragen bezüglich der Bewerbung bzw. Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in RLP haben, wenden Sie sich also bitte direkt an die ADD. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.add.rlp.de.
Bei Fragen zur Aufnahme oder zum Ablauf des Vorbereitungsdienstes in einem anderen Bundesland kontaktieren Sie bitte das zuständige Ministerium des jeweiligen Landes.
Wenn Sie im Verlauf des M.Ed. merken, dass Sie keine Lehrkraft (an Gymnasien) werden möchten, stehen Ihnen dennoch vielfältige Möglichkeiten offen. Auch wenn eine Umorientierung keine leichte Situation ist, ist es wichtig, über Ihre berufliche Perspektive nachzudenken und eine bewusste Entscheidung zu treffen. Sie haben mehrere Möglichkeiten, wie Sie sich beruflich nach dem M.Ed. weiterentwickeln können.
Wenn Sie sich zwar generell vorstellen können, als Lehrerin oder Lehrer zu arbeiten, aber doch nicht an einem Gymnasium tätig sein möchten, können Sie möglicherweise eine andere Schulform wählen. Erkundigen Sie sich in diesem Fall beim Ministerium für Bildung und bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), welche Möglichkeiten es aktuell gibt,
– nach dem Studium für das Lehramt an Gymnasien den Vorbereitungsdienst für einen anderen Schultyp zu absolvieren oder
– nach dem Vorbereitungsdienst für das gymnasiale Lehramt in einer anderen Schulform tätig zu werden.
Zweiter Master-Studiengang (Zweitstudium)
Hier finden Sie eine Liste von Masterstudiengängen der JGU mit Informationen dazu, ob Sie mit einem der Fächer Ihres B.Ed./M.Ed.-Studiums in einen M.A. oder M.Sc. wechseln können, ohne dass dies fachlich geprüft werden muss (vereinfachtes Wechselverfahren).
Wenn Sie einen M.A. oder M.Sc. studieren möchten, für den Sie sich nicht im vereinfachten Wechselverfahren einschreiben können, bewerben Sie sich im regulären Verfahren. Fragen Sie gegebenenfalls bei der Studienfachberatung Ihres Wunschfaches nach, ob und welche Leistungen Ihnen angerechnet werden können und welche noch nachgeholt werden müssen.
Zweiter Bachelor-Studiengang (Zweitstudium)
Wenn Sie sich in einen Studiengang einschreiben möchten, der inhaltlich nichts mit Ihren vorherigen Fächern zu tun hat, können Sie sich auch für einen zweiten Bachelor-Studiengang bewerben.
Promotion
Mit dem Abschluss des M.Ed. haben Sie in den meisten Fächern auch die Berechtigung zur Promotion. Eine Promotion hat zum Ziel, eigene wissenschaftliche Erkenntnisse zu entwickeln, die in Umfang und Qualität über die einer Masterarbeit deutlich hinausgehen. Der Zeitaufwand ist sehr unterschiedlich, aber Sie sollten mit 3-5 Jahren Vollzeit rechnen. An Universitäten gibt es inzwischen häufig Förderprogramme für Promovierende.
Abhängig von Ihren studierten Fächern, Ihren Nebenjobs, Praktika und individuellen Kompetenzen können Sie sich mit einem Master of Education auch auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Dabei stehen Ihnen grundsätzlich die gleichen Berufsfelder offen wie Absolventinnen und Absolventen entsprechender Zweifach-M.A.- bzw. M.Sc.-Abschlüsse.
Unabhängig von Ihren Unterrichtsfächern kommen unter anderem der außerschulische Bildungsbereich (z. B. Erwachsenenbildung, Museumspädagogik, Bibliotheken, Universitäten), der Sozial- und Gesundheitsbereich (etwa außerschulische Jugendarbeit oder Lerntherapie), der Kommunikationsbereich (z. B. Journalismus, Verlagswesen) sowie der kaufmännisch-verwaltende Bereich (etwa Vertrieb, Marketing oder Personalverwaltung) als mögliche Berufsfelder für Sie infrage.
Es kann jedoch sein, dass Sie beim Berufseinstieg zunächst Praktika absolvieren, Traineeprogramme durchlaufen oder bestimmte Zusatzqualifikationen erwerben müssen. Bei Ihren Bewerbungen sind Eigeninitiative und Engagement besonders wichtig, da es nur wenige Stellenausschreibungen gibt, die sich gezielt an Personen mit einem M.Ed.-Abschluss richten. Seien Sie sich dessen bewusst und lassen Sie sich bei Ihrem beruflichen Einstieg nicht entmutigen.
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Kontaktformular für Studierende
Hinweis: Im Rahmen der Kontaktaufnahme werden personenbezogene Daten erhoben. Im Fall der Kontaktaufnahme über eine Funktions-E-Mail-Adresse haben i. d. R. mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrkräftebildung im Zuge ihrer Auskunfts- und Beratungsaufgaben Einsicht in diese Daten.
Sämtliche erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für eine Kontaktaufnahme sowie die damit verbundene Beantwortung Ihrer Anfrage gespeichert und verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Ihr Einverständnis. Sie können sich jederzeit über Art und Umfang der zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Nach abgeschlossener Bearbeitung des Anliegens können Sie eine Löschung der personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO beantragen.
Welche Daten im Falle eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Formular ersichtlich.
Die Briefkästen von ZfL, HPL und Studienbüro Bildungswissenschaften befinden sich rechts am Haupteingang des Gebäudes.
- Beide Briefkästen können für Post an das ZfL, HPL und Studienbüro Bildungswissenschaften genutzt werden.
- Beide Briefkästen können für Bachelor- / Masterarbeiten genutzt werden.
- Die Bachelor- / Masterarbeiten können auch einzeln eingeworfen werden!
- Die Bachelor- / Masterarbeiten brauchen keinen Briefumschlag und können ohne diesen eingeworfen werden.
Sprechzeiten, Abholung/Abgabe von Unterlagen/Zeugnissen und Beratung:
(auch in der vorlesungsfreien Zeit)
Mo. 10 – 12 Uhr
Di. 10 – 12 Uhr
Mi. 13 – 15 Uhr
Do. 13 – 15 Uhr
Ausfälle oder kurzfristige Änderungen finden Sie hier!
Das Zentrum für Lehrkräftebildung hält verschiedene Beratungsangebote für Lehramtsstudierende der JGU bereit.
Zentrum für Lehrkräftebildung
Angebote von plus.ZfL
Bitte informieren Sie sich vor dem Vereinbaren einer Sprechstunde anhand unserer Übersicht über die zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partner des B.Ed.-/M.Ed.-Studiengangs und sehen Sie bitte nach, ob Ihre Frage gegebenenfalls schon in unserem FAQ beantwortet wurde.
Hochschulprüfungsamt für das Lehramt
Studienbüro Bildungswissenschaften
Das Studienbüro Bildungswissenschaften bietet telefonische Sprechstunden, Online-Sprechstunden und auch Termine in Präsenz an. Melden Sie sich gerne direkt beim Studienbüro Bildungswissenschaften.
Wichtige Ansprechpersonen, Kontaktadressen, Links und Dokumente
Fristen und Termine