Die „Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter“  sieht vor, dass während der ersten beiden Studienjahre im Bachelor of Education zwei Orientierende Praktika (OP1 und OP2) absolviert werden. Diese Praktika sind in Schulen verschiedener Schularten durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass sie nicht an Schulen stattfinden, die die Studierenden selbst besucht haben (Grundschule und weiterführende Schulen). Eines der beiden Orientierenden Praktika ist in einer Schwerpunktschule durchzuführen; empfohlen wird zudem, eines der beiden Praktika an der angestrebten Zielschulart abzuleisten. Es besteht die Möglichkeit, eines der beiden Orientierenden Praktika durch ein Praktikum an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort zu ersetzen. Hierfür kommen beispielsweise Praktika in der Jugendpflege, Kinderbetreuung oder in kulturellen Bereichen wie Museums- oder Theaterpädagogik in Frage.

Die Orientierenden Praktika finden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt. Für die zeitliche Planung wird folgender Ablauf empfohlen:

PraktikumZeitliche LageLängeLP
Orientierendes Praktikum 1 (OP1)nach der Vorlesungszeit des 1. Semesters des Bachelorstudiengangs15 Tage3
Orientierendes Praktikum 2 (OP2)vor der Wahl der Zielschulart (an der JGU ausschließlich Gymnasial- und Berufsschullehramt):
nach der Vorlesungszeit des 2. oder 3. Semesters des Bachelorstudiengangs
15 Tage3

Die Studierenden können die zeitliche Planung ihrer Praktika individuell gestalten. Es ist grundsätzlich auch möglich, beide Orientierenden Praktika in einem zusammenhängenden Praktikumszeitraum zu absolvieren, sofern dies überschneidungsfrei realisierbar ist. 

Die schulpraktische Ausbildung umfasst fünf Erfahrungsbereiche:

Ziele der Orientierenden Praktika an Schulen sind:

Die Zuständigkeit für die Orientierenden Praktika liegt bei den Schulen. Diese entscheiden über die ordnungsgemäße Durchführung der Orientierenden Praktika. Die Studierenden werden von der Schulleitung bestimmten Lerngruppen und Lehrkräften zugeteilt. Die Studierenden sind während des Praktikums an allen Schultagen in der Schule anwesend und nehmen in der Regel während der gesamten Unterrichtszeit am Unterricht ihrer Lerngruppen teil. Hinzu kommen ggf. die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, Konferenzen oder Dienstbesprechungen gemäß der Entscheidung der Schulleitung.

In jedem Orientierenden Praktikum ist mindestens eine Unterrichtsstunden nach Anleitung und Vorgaben zu planen und durchzuführen, um erste unterrichtspraktische Erfahrungen zu sammeln. Außerdem sind am Ende eines Orientierenden Praktikums schriftliche Ausarbeitungen zu jeweils drei Aufgaben aus der Praktikumsanleitung vorzulegen.

Zudem ist am Ende von OP1 oder OP2 die Teilnahme an der CCT-Tour 2 nachzuweisen. Dies geschieht, indem die Bestätigung über die absolvierte Tour ausgedruckt und im Pflichtteil des Praktikumsbuches abgeheftet wird.

Die Praktikumsanleitung zu den Orientierenden Praktika mit genaueren Informationen zu den Anforderungen, Praktikumsleistungen und Pflichten, die für eine erfolgreiche Teilnahme erforderlich sind, finden Sie auf der Praktikumsplattform.

Im Rahmen der Orientierenden Praktika sind insgesamt 6 Praktikumsaufgaben (3 pro Orientierendem Praktikum) zu bearbeiten. Die Aufgaben sind so zu wählen, dass in einem Orientierenden Praktikum an einer Schwerpunktschule die entsprechend gekennzeichneten Aufgaben bearbeitet werden und dass am Ende der beiden Orientierenden Praktika Ausarbeitungen zu allen fünf Erfahrungsbereichen vorliegen. Die Ausarbeitungen greifen die ersten Eindrücke, Erfahrungen und Reflexionen aus dem Praktikum auf. Sie sollen pro Aufgabe etwa zwei Druckseiten, keinesfalls aber mehr als vier Druckseiten umfassen.

Eine gleichwertige Alternative zu den Aufgaben der Praktikumsanleitung entweder im OP1 oder im OP2 ist das „Arbeitsheft Orientierende Praktika an Schwerpunktschulen“ (Uni cum Praktikum) .

Vor Beginn der Orientierenden Praktika finden eintägige Vorbereitungsveranstaltungen statt, die von Vertreterinnen und Vertretern der Studienseminare durchgeführt werden. Darin werden die Studierenden mit den Zielen der Orientierenden Praktika und den zu bearbeitenden Aufgaben vertraut gemacht. Die Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung ist verpflichtend, sollte in der Regel vor dem OP1 und muss spätestens vor dem OP2 erfolgen.

Die Anmeldung zur Vorbereitungsveranstaltung erfolgt über die Praktikumsplattform. Bei der Buchung kann aus allen Angeboten in Rheinland-Pfalz ausgewählt werden – unabhängig von der Schulart, für die ein Studienseminar zuständig ist. Die Veranstaltungen sind inhaltlich identisch. Bei Krankheit oder Verhinderung aus Gründen, die nicht bei der/dem Studierenden selbst liegen, ist ein ärztliches Attest bzw. eine begründete Abmeldung bei dem durchführenden Studienseminar vorzulegen.

Die Orientierenden Praktika sind in der Regel an Schulen in Rheinland-Pfalz oder im Saarland zu absolvieren. Diese Praktika werden ausschließlich über die Praktikumsplattform gebucht. Bitte beachten Sie hierbei unbedingt die die Buchungszeiträume auf der Praktikumsplattform. Eine persönliche, telefonische oder schriftliche Bewerbung außerhalb der Plattform direkt an einer Schule ist nicht vorgesehen. Praktika in Rheinland-Pfalz bzw. im Saarland, die nicht über die Plattform gebucht werden, werden nicht anerkannt! Beachten Sie, dass alle Schulen im Saarland, an denen rheinland-pfälzische Studierende ein Orientierendes Praktikum absolvieren dürfen, auf der Plattform gelistet sind. Saarländische Schulen, die auf der Plattform nicht aufgeführt werden, stehen für Praktika nicht zur Verfügung.

Bei erstmaliger Nutzung der Plattform ist zunächst eine sog. Selbstregistrierung erforderlich, mit der sich die Studierenden ein persönliches Passwort generieren. Hinweise zur Benutzung der Plattform und Informationen über das Buchungsverfahren finden Sie sowohl in der Rubrik „Gut informiert durchs Studium“ von plus.ZfL als auch unter dem Menüpunkt „Anleitungen & Hilfe“ auf der Praktikumsplattform.

Es ist möglich, die Orientierenden Praktika außerhalb von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zu absolvieren. Um solche Praktika müssen sich die Studierenden vollständig selbst kümmern. Sie müssen den rheinland-pfälzischen Vorgaben für die Orientierenden Praktika entsprechen. Um dies sicherzustellen, sind der Schule vor Antritt des Praktikums folgende Dokumente (vgl. Vorgabe des Ministeriums für Bildung RLP) vorzulegen:

Die PO, die LVO sowie deren Anhang in der jeweils aktuellen Version finden Sie im Menüpunkt „Rechtliche Grundlagen“. Die Praktikumsanleitung für Studierende und die Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Bildung RLP. Diese Unterlagen sowie das Formular zur Bescheinigung des Praktikums („Bescheinigung über die Teilnahme an einem Schulpraktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes“) muss die Schulleitung vor Beginn des Praktikums zur Kenntnis nehmen.
Zu beachten ist, dass die Dokumente nur auf Deutsch vorliegen. Klären Sie daher unbedingt im Vorfeld, ob bei einem Praktikum im Ausland die Schulleitung gewillt ist, Dokumente zu bestätigen, die u. U. aufgrund der Sprachbarriere nicht verstanden werden. Sie sollten sich von der Schule schriftlich bestätigen lassen, dass diese Ihnen ein den rheinland-pfälzischen Vorgaben entsprechendes Praktikum ermöglicht. Dieses formlose Schreiben ist für Ihre Unterlagen bestimmt und nicht an der Universität vorzulegen.

Sie sind verpflichtet, Ihr Praktikum vor Antritt auf der Plattform anzumelden. Bei erstmaliger Nutzung der Plattform ist zunächst eine sog. Selbstregistrierung erforderlich, mit der sich die Studierenden ein persönliches Passwort generieren. Hinweise zur Benutzung der Plattform und Informationen über das Buchungsverfahren finden Sie sowohl in der Rubrik „Gut informiert durchs Studium“ von plus.ZfL als auch unter dem Menüpunkt „Anleitungen & Hilfe“ auf der Praktikumsplattform.

Nach Ableistung des Praktikums (inkl. Durchführung mind. einer Unterrichtsstunde unter Anleitung sowie schriftlicher Bearbeitung von drei Aufgaben) muss die Schule Ihnen dies auf dem dafür vorgesehenen Formular bestätigen. Dieses Formular legen Sie zeitnah in Original und Kopie im Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) vor, welches dann das Praktikum auf der Praktikumsplattform zertifiziert. Sollte es sich bei dem Praktikum um Ihr OP2 handeln, müssen Sie zusätzlich das Formular über das erfolgte Beratungsgespräch („Bescheinigung über ein erfolgreich abgeleistetes Praktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes mit Dokumentation des erfolgten Beratungsgesprächs“) in Original und Kopie sowie den Nachweis über die Ableistung der CCT-Tour 2 vorlegen. Wenn die Zertifizierung eines OP2 erfolgen soll, muss ein anderer schulartspezifischer Schwerpunkt als im OP1 abgedeckt werden.

Wenn Sie ein Praktikum im Ausland planen, wenden Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld an das Studienbüro Bildungswissenschaften.

Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen ein Praktikum an einem außerschulischen Lern- und Ausbildungsort durchführen und sich dieses als Orientierendes Praktikum anerkennen lassen. Ein außerschulisches Praktikum umfasst wie die Schulpraktika drei Wochen Vollzeit im Block, es kann aber auch innerhalb eines Zeitraums von maximal 8 Wochen in Teilzeit abgeschlossen werden und muss dann 90-120 Zeitstunden umfassen.

Bei einem Praktikum an einem außerschulischen Lern- und Ausbildungsort stehen die Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Die Suche des Praktikumsplatzes ist Aufgabe der Studierenden. Hierbei ist unbedingt vorab mit dem Studienbüro Bildungswissenschaften abzuklären, inwieweit eine Anerkennung des angedachten Praktikums möglich ist. Denkbar ist die Durchführung eines Praktikums u. a. in folgenden Institutionen

Sie sind verpflichtet, Ihr außerschulisches Praktikum vor Antritt auf der Praktikumsplattform anzumelden. Bei erstmaliger Nutzung der Plattform ist zunächst eine sog. Selbstregistrierung erforderlich, mit der sich die Studierenden ein persönliches Passwort generieren. Hinweise zur Benutzung der Plattform und Informationen über das Buchungsverfahren finden Sie sowohl in der Rubrik „Gut informiert durchs Studium“ von plus.ZfL als auch unter dem Menüpunkt „Anleitungen & Hilfe“ auf der Praktikumsplattform.

Nach Ableistung des Praktikums (inkl. Bearbeitung der Praktikumsaufgaben) muss die Einrichtung Ihnen dies auf dem dafür vorgesehenen Formular („Bescheinigung über die Teilnahme an einem Praktikum an einem außerschulischen Lern- oder Ausbildungsort“) bestätigen. Dieses Formular legen Sie zeitnah in Original und Kopie im Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) vor, welches dann das Praktikum auf der Plattform zertifiziert. Sollte es sich bei dem Praktikum um Ihr OP2 handeln, müssen Sie zusätzlich den Nachweis über die Ableistung der CCT-Tour 2 vorlegen.

Die genauen Bestimmungen für außerschulische Praktika finden sich in der entsprechenden Handreichung auf der Webseite des Ministeriums für Bildung RLP.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, bereits abgeleistete Praktika, Freiwilligendienste oder andere Tätigkeiten als Orientierendes Praktikum anzuerkennen. Diese Tätigkeiten müssen nach Abschluss des Abiturs und vor Aufnahme des Lehramtsstudiums an der JGU erbracht worden sein und sich auf Lern- und Entwicklungsprozesse von Kindern und Jugendlichen beziehen.

Bei der Anerkennung von Orientierenden Praktika handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung, so dass keine allgemeingültigen Auskünfte möglich sind. Gerne prüfen wir die Anerkennungsmöglichkeiten für Sie. Senden Sie uns hierzu per E-Mail eine Praktikumsbescheinigung oder ein anderes Dokument, aus dem der Umfang (mind. 90 Stunden) und die Inhalte Ihrer Tätigkeiten sowie Ihre Anleitung und Betreuung während der Tätigkeit hervorgehen. Im Fall eines Freiwilligendienstes (FSJ, BFD etc.) senden Sie uns das Zeugnis sowie die Abschlussbescheinigung des Trägers. Bitte beachten Sie, dass die Dokumente gestempelt und unterschrieben sein müssen. Wir informieren Sie, ob und unter welchen Bedingungen eine Anerkennung möglich ist.

Ob Vertretungsverträge als Orientierendes Praktikum anerkannt werden können, ist stets eine Einzelfallentscheidung und hängt von der konkreten Ausgestaltung der Vertretungstätigkeit ab. Voraussetzung für die Anerkennung ist u. a. ein zeitlicher Umfang von mind. 90 Stunden, von denen in einem Zeitraum von 3 Wochen mind. 30 Stunden bei min. 10 Stunden pro Woche vorgewiesen werden müssen. Um prüfen zu können, ob in eine Anerkennung möglich ist, senden Sie dem Studienbüro Bildungswissenschaften per E-Mail ein ausführliches Zeugnis der Schule, aus dem detailliert hervorgeht

Das Zeugnis muss unterschrieben und gestempelt sein. Es darf sich nicht um eine eigene Schule handeln. Wenn die Anerkennung eines OP2 erfolgen soll, muss ein anderer schulartspezifischer Schwerpunkt als im OP1 abgedeckt und der Nachweis über die Ableistung der CCT-Tour 2 vorgelegt werden.

Es gibt eine Reihe von Projekten, die sich Lehramtsstudierende als Orientierendes Praktikum anerkennen lassen können. Die folgende Übersicht gibt einen kurzen Überblick laufender Projekte, die als praktikumsäquivalent eingestuft werden.

Um ein schulisches Praktikum im Saarland antreten zu dürfen, benötigen Lehramtsstudierende nach Vorgabe des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur ein erweitertes Führungszeugnis (Erlass betreffend die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses im schulischen Bereich vom 26. Juni 2014). Ein solches erweitertes Führungszeugnis der Belegart NE beantragen Sie durch Vorlage eines Formblattes bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Für das Unterschreiben und Siegeln des Formblatts ist das Studienbüro Bildungswissenschaften zuständig. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin, zu dem Sie das ausgedruckte und ausgefüllte Formblatt mitbringen.

Auch wenn Sie in anderen Bundesländern Praktika im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums absolvieren möchten und dafür ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, wenden Sie sich an das Studienbüro Bildungswissenschaften.

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu den Praktika im B.Ed./M.Ed.-Studiengang gerne an das Studienbüro Bildungswissenschaften.

Die Zertifizierung von Orientierenden Praktika, die während des Studiums entsprechend der rheinland-pfälzischen Vorgaben außerhalb von RLP und des Saarlandes bzw. außerschulisch absolviert wurden, erfolgt durch das HPL.

Vertiefende Praktika können nur innerhalb von RLP absolviert werden. Die Zertifizierung erfolgt durch das jeweilige Studienseminar.

Die Anerkennung von vor Studienantritt absolvierten Praktika erfolgt durch das Studienbüro Bildungswissenschaften.

Aktuelle Präsentation der Info-Veranstaltung zu den Orientierenden Praktika