Das Fach Bildungswissenschaften ist verpflichtender Bestandteil des Lehramtsstudiums. In der Studien(fach)beratung Bildungswissenschaften erhalten Studieninteressierte und Lehramtsstudierende Informationen rund um das bildungswissenschaftliche Studium und können sich u. a. zur Studienwahl, zur Studienplanung, zum Studienverlauf und zu Studieninhalten beraten lassen.

Für die Veranstaltungsanmeldung in den Bildungswissenschaften gelten die universitätsweiten Anmeldefristen. Die aktuellen Fristen finden Sie u. a. auf den Informations- und Hilfeseiten von JOGU-StINe. Gegebenenfalls abweichende Anmeldephasen für die bildungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen werden ebenfalls in JOGU-StINe und auf dieser Homepage bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass Sie nur bei ordnungs- und fristgemäßer Rückmeldung bei der Zuteilung zu den Lehrveranstaltungen berücksichtigt werden können.
Die Zuteilung zu den Lehrveranstaltungen wird in den Bildungswissenschaften durch das Studienbüro verantwortet. Das bedeutet, dass Zusagen über Veranstaltungsplätze durch Dozentinnen und Dozenten keine Gültigkeit haben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Studienbüro Bildungswissenschaften.

Anmeldungen außerhalb der Fristen sind nur in besonderen Lebenssituationen (z. B. Betreuung von Angehörigen), bei nicht von den Studierenden verschuldeten technischen Problemen oder aus anderen schwerwiegenden, nicht durch die Studierenden zu verantwortenden Gründen möglich. Der Anspruch auf eine solche Ausnahmeregelung ist schriftlich nachzuweisen.

Im Master of Education sieht die Prüfungsordnung in den Bildungswissenschaften eine zweisemestrige Forschungswerkstatt vor. Die Forschungswerkstätten werden von den drei Disziplinen Erziehungswissenschaft (inkl. Medienpädagogik), Psychologie und Soziologie angeboten. Die Anmeldung erfolgt verbindlich über JOGU-StINe für ein konkretes Seminar. Ein Wechsel zwischen den Seminaren ist nach der Anmeldung nicht mehr möglich.

Die Forschungswerkstatt ist in der Regel in zwei direkt aufeinanderfolgenden Semestern zu besuchen. In folgenden Fällen kann eine Unterbrechung für maximal ein Semester erfolgen:

  1. Härtefälle, Schwangerschaften und Erziehungszeiten
  2. Studium an ausländischen Universitäten
  3. Beurlaubungen durch den Studierendenservice
  4. Verpflichtender (in der Prüfungsordnung vorgesehener) Auslandsaufenthalt

Die Unterbrechung der Forschungswerkstatt ist in jedem Fall im Voraus zu beantragen. Die Antragstellung erfolgt über das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL). Die Wiederanmeldung nach einer Unterbrechung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Nachweise (z. B. Unterbrechungsbescheid des HPL und Immatrikulationsnachweis der Gasthochschule) in Original und Kopie durch das Studienbüro Bildungswissenschaften.

Studierende, die aus dem M.Ed. exmatrikuliert wurden, müssen die Forschungswerkstatt vollständig wiederholen. Eine Fortsetzung ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Studienbüro Bildungswissenschaften.

Wenn Sie während Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt an einer Hochschule absolvieren, möchten Sie sicherlich dort erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Damit dieser Prozess reibungslos verläuft, ist es ratsam, im Vorfeld mit Ihren Fächern eine entsprechende Vereinbarung zu treffen und diese in einem Learning Agreement schriftlich festzuhalten.

Um ein Learning Agreement für die Bildungswissenschaften abzuschließen, wenden Sie sich – gerne per E-Mail – frühzeitig an das Studienbüro Bildungswissenschaften. Teilen Sie uns mit, welche Lehrveranstaltungen aus dem hiesigen Curriculum Sie durch welche Veranstaltungen an Ihrer Gasthochschule ersetzen möchten. Wichtig dabei ist, dass die Veranstaltungen hinsichtlich der vermittelten Inhalte und Kompetenzen zueinanderpassen. Senden Sie uns daher bitte entsprechende Veranstaltungsinformationen der Gasthochschule mit, z. B. das Modulhandbuch oder ähnliche Unterlagen. So können wir die Äquivalenz der Lehrveranstaltungen überprüfen und Sie darüber informieren, ob die Anerkennung möglich ist.
Wenn sich während Ihres Auslandsaufenthalts Änderungen ergeben, melden Sie sich unbedingt zeitnah, damit das Learning Agreement angepasst werden kann.

Nach Abschluss Ihres universitären Auslandsaufenthalts senden Sie das Transcript of Records (Leistungsübersicht) der Gasthochschule in Original und Kopie sowie den im oberen Bereich ausgefüllten Antrag auf Anerkennung per POST an das Studienbüro Bildungswissenschaften. Bitte beachten Sie, dass wir die Unterlagen in Papierform benötigen und Scans nicht ausreichend sind. Ihr Original des Transcripts of Records senden wir Ihnen nach Bearbeitung mit einem von Ihnen frankierten Rückumschlag zurück.

Wenn Sie sich an der JGU für einen Lehramtsstudiengang (B.Ed./M.Ed.) bewerben und bereits einen ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule studiert haben, können u. U. Leistungen anerkannt werden. Dann starten Sie nicht im 1. Fachsemester, sondern bewerben sich für ein höheres Fachsemester. Hierfür benötigen Sie eine Fachsemestereinstufung.

Um diese für die Bildungswissenschaften ausstellen zu können, benötigen wir zunächst Ihr Transcript of Records (Leistungsübersicht) und das Modulhandbuch, in dem die Inhalte Ihres bisherigen Studiums dargelegt sind (u. U. auch die Studienordnung). Beides senden Sie per E-Mail an das Studienbüro Bildungswissenschaften. Sie werden dann von uns informiert, welche Leistungen anerkannt und in welches Fachsemester Sie eingestuft werden können. Nach dieser Mitteilung senden Sie den im oberen Bereich ausgefüllten Antrag auf Fachsemestereinstufung per POST an das Studienbüro Bildungswissenschaften. Wenn der bearbeitete Antrag von uns direkt an den Studierendenservice weitergeleitet werden soll, legen Sie eine entsprechende Vollmacht bei. Andernfalls senden wir Ihnen diesen mit einem von Ihnen frankierten Rückumschlag zurück.

Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen im gleichen oder in einem fachlich verwandten Studiengang im In- oder Ausland erbracht haben, können Sie deren Anerkennung beantragen. Studien- und Prüfungsleistungen werden anerkannt, sofern sie sich nicht wesentlich von den zu ersetzenden Leistungen an der JGU unterscheiden. Die Anerkennung erfolgt auf Basis der Anerkennungssatzung der JGU. Bitte lassen Sie sich im Vorfeld dazu beraten.

Für die Anerkennung bildungswissenschaftlicher Leistungen benötigen wir zunächst Ihr Transcript of Records (Leistungsübersicht) und das Modulhandbuch, in dem die Inhalte Ihres bisherigen Studiums aufgeführt sind (u. U. auch die Studienordnung). Beides senden Sie per E-Mail an das Studienbüro Bildungswissenschaften. Sie werden dann von uns informiert, welche Leistungen anerkannt werden können. Für den eigentlichen Anerkennungsprozess senden Sie anschließend per POST den im oberen Bereich ausgefüllten Antrag auf Anerkennung sowie Original und Kopie des Transcripts of Records an das Studienbüro Bildungswissenschaften. Bitte beachten Sie, dass das Transcript of Records entweder durch Stempel und Unterschrift verifiziert oder online verifizierbar sein muss. Der Antrag wird von uns bearbeitet und an das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) weitergeleitet, das die Anerkennung durchführt, den Anerkennungsbescheid erstellt und die Eintragung auf JOGU-StINe vornimmt. Ihr Original des Transcripts of Records senden wir Ihnen mit einem von Ihnen frankierten Rückumschlag zurück.

Für Anerkennungen in Ihren (Unterrichts)Fächern sind die Studienfachberatungen der entsprechenden Fächer zuständig.

Die Zulassung zum Master of Education für das Lehramt an Gymnasien mit einem (Bachelor-)Abschluss einer anderen Hochschule ist möglich, wenn dieser im Umfang von mindestens 140 Leistungspunkten dem Bachelor of Education mit dem schulartspezifischen Schwerpunkt Gymnasien an der JGU entspricht. Die Zulassung erfolgt dann unter der Bedingung, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen des hiesigen Bachelor of Education bis zum Ablauf des ersten Master-Studienjahres nachträglich erbracht werden. Werden die Nachweise hierüber nicht fristgerecht vorgelegt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich und die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.

Im Fach Bildungswissenschaften sind 30 Leistungspunkte (LP) nachzuweisen. Fachdidaktische Studien- und Prüfungsleistungen zählen zu den entsprechenden Unterrichtsfächern und können nicht für die Bildungswissenschaften angerechnet werden. Für die Praktika werden insgesamt 10 LP vergeben, wobei das Vertiefende Praktikum Bachelor mit 4 LP verpflichtend in Rheinland-Pfalz absolviert werden muss und somit innerhalb des ersten Master-Studienjahres nachzuholen ist.

Für eine Einschätzung, ob und in welchem Umfang Ihre bildungswissenschaftlichen Leistungen und Ihre Praktika anerkannt werden können, senden Sie bitte Ihr Transcript of Records (Leistungsübersicht), das Modulhandbuch sowie die Praktikumsbestimmungen per E-Mail an das Studienbüro Bildungswissenschaften. Für Fragen zu Ihren (Unterrichts)Fächern wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Studienfachberatungen.

Im Rahmen der Reakkreditierung des Studienfachs Bildungswissenschaften wurden zum SoSe 2024 die Prüfungsordnungen des B.Ed. und des M.Ed. geändert. Diese Änderungen sind für alle Studierenden ab dem SoSe 2024 gültig. Alle bereits erbrachten Leistungen bleiben so bestehen wie abgelegt.

In folgenden Bereichen gibt es Änderungen:

  1. Titelanpassungen
  2. Anwesenheitspflicht
  3. Prüfungsformat Modul 3

zu 1. Titelanpassungen:
Es gibt insgesamt 5 Umbenennungen von Veranstaltungen.

Modulalter Titelneuer Titel
Modul 1 (B.Ed.)Gesellschaftliche Entwicklung, Sozialisation und Bildung (GESB)Bildungssoziologie (BS)
Modul 3 (B.Ed.)Leistung, Differenzierung, Beratung: Theorie (LDB-T)Heterogenität und Ungleichheit: Theoretische Grundlagen (HU-T)
Modul 3 (B.Ed.)Normale und auffällige Lernprozesse (NaLp)Lernprozesse diagnostizieren, begleiten und fördern (Ldbf)
Modul 3 (B.Ed.)Leistung, Differenzierung, Beratung: Praktische Implikationen (LDB-P)Heterogenität und Ungleichheit: Konsequenzen für die Praxis (HU-P)
Modul 4 (M.Ed.)Bildungspolitik, Schulentwicklung und UnterrichtsforschungBildungsreformen, Schulentwicklung und Schuleffektivität

zu 2. Anwesenheitspflicht:
In den schulpädagogischen Lehrveranstaltungen „Einführung in die Schulpädagogik“, „Unterricht beobachten, rekonstruieren, initiieren“ und „Heterogenität und Ungleichheit: Konsequenzen für die Praxis“ besteht ab dem SoSe 2024 wieder Anwesenheitspflicht.

zu 3. Prüfungsformat Modul 3:
In Modul 3 besteht nun generell die Möglichkeit, die Modulabschlussprüfung als Portfolio oder als Hausarbeit abzulegen. Die Entscheidung über die tatsächliche(n) Option(en) in einer konkreten Lehrveranstaltung liegt bei den Lehrenden.

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Die beiden Briefkästen des HPL, ZfL und Studienbüro Bildungswissenschaften befinden sich rechts am Haupteingang des Gebäudes.

Handlungsleitend für die Arbeit der Mitarbeiterinnen im Studienbüro Bildungswissenschaften sind die Beratungsleitlinien der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrkräftebildung.