Für die zeitliche Planung des Lehramtstudiums ist die Kenntnis der jeweiligen Prüfungsordnung von zentraler Bedeutung. Es wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass Studierende mit den geltenden Bestimmungen vertraut sind. 

Weiterhin wird vorausgesetzt, dass Nachrichten der Universität zur Kenntnis genommen werden. Dazu gehört auch das regelmäßige Lesen von E-Mails (@students.uni-mainz.de) und JOGU-StINe-Systemnachrichten.

sind zuständig für alle B.Ed./M.Ed. Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen des jeweiligen Faches (ausgenommen Bachelor- und Masterarbeiten) erbracht werden.

ist zuständig für die Verwaltung der Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Bildungswissenschaften und der Bachelor- und Masterarbeiten hinsichtlich Anmeldungen, Fristen, Abgaben und Rücktritte sowie für die Zertifizierung außerhalb von RLP/Saarland absolvierter Praktika. Nachfolgend geben wir einen Überblick über grundsätzliche Informationen und prüfungsrechtliche Vorgaben. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Um den Studierenden ein nahezu überschneidungsfreies Absolvieren ihrer Modulabschlussklausuren (MAK) in den lehramtsrelevanten Bachelor- und Masterstudiengängen zu gewährleisten, konzipierten die ews group GmbH und das Zentrum für Lehrerbildung einen Prüfungskorridor. Dieser ist folglich nur relevant für a.) die Prüfungsform Klausur und b.) nur für diejenigen Klausuren, die als einzige Modulprüfung eines Moduls ausgewiesen sind. Alle anderen Prüfungen finden entweder im Zuge einer Lehrveranstaltung während der Vorlesungszeit statt oder lassen sich individuell überschneidungsfrei terminieren (z. B. mündliche Prüfungen, Hausarbeiten). Der Korridor dient somit der Vermeidung zeitlicher Verzögerungen im Studium. Wie dem Korridor (siehe Download rechts) zu entnehmen ist, wurden allen Fächern, die MAK anbieten, Zeitfenster zugewiesen. Innerhalb dieser geblockten halben oder ganzen Tage platziert das jeweils zuständige Prüfungsamt die anstehenden Klausurtermine. Bei der Konstruktion des Korridors wurde im Interesse der Studierenden berücksichtigt, dass Klausuren häufig miteinander kombinierter Fächer nicht an aufeinander folgenden Tagen liegen.

Der Prüfungskorridor bedarf der Zustimmung der Fachbereichsräte.

Der Korridor erstreckt sich über 3 Wochen und liegt in jedem Semester unmittelbar zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit. Darüber hinaus haben die Fächer die Möglichkeit, den Prüfungskorridor optional am Ende der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters zu nutzen. Im Wintersemester ist eine solche doppelte Nutzung nicht möglich. Unter Kenntnis ihrer Prüfungstermine können die Studierenden zeitliche Überschneidungen mit ihren Schulpraktika vermeiden.

Der Korridor ist für eine dauerhafte Anwendung konzipiert; Änderungen als Konsequenz etwaiger Neuregelungen in der Prüfungsordnung sind allerdings nicht ausgeschlossen.

Studien- und Prüfungsleistungen müssen vorab fristgerecht angemeldet werden. Der Anmeldung müssen immer eine Veranstaltungsanmeldung und – wo gefordert – die aktive und ggf. regelmäßige Veranstaltungsteilnahme vorausgehen. Jede Anmeldung ist verbindlich. Die aktuellen Lehrveranstaltungs- und Prüfungsanmeldephasen sind auf der Informationsseite von JOGU-StINe zu finden.

Eine Teilnahme an Studien- oder Prüfungsleistungen ohne gültige Anmeldung ist nicht möglich. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen! Eine ohne gültige Anmeldung absolvierte Studien- oder Prüfungsleistung wird nicht gewertet! Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen in den Bildungswissenschaften sind hier zu finden. Über die Anmeldung der Bachelor- und Masterarbeit informieren wir hier.

Eine mindestens mit „ausreichend“ bewertete Modul(teil)prüfung gilt als bestanden.

Eine angemeldete und nicht fristgerecht abgelegte Studien-/Prüfungsleistung wird mit „nicht bestanden“ bzw. „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. 

Die Bekanntgabe der Bewertungen der Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt mit ihrer Veröffentlichung in JOGU-StINe.

Wird eine Modul(teil)prüfung nicht bestanden, so ist diese gemäß § 17 Abs. 4 POLBA/POLMA (ggf. Dijon) innerhalb von sechs Monaten zur Wiederholung anzumelden. Geschieht dies nicht, gilt auch die Wiederholung als nicht bestanden. In diesem Fall ist auch die zweite Wiederholung innerhalb von sechs Monaten anzumelden und gilt bei Versäumnis dieser Frist ebenfalls als nicht bestanden. Bei der Bachelor- sowie Masterarbeit gelten andere Fristen – Informationen dazu finden Sie hier.

Modul 1 (B.Ed.)

Einführung in das Studium der
Bildungswissenschaften (V)

Es wird die Aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen melden sich Studierende automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung an.

Einführung in die Schulpädagogik (S)

Die An-/Abmeldung zur Studienleistung ist an die An-/Abmeldung zur Veranstaltung gekoppelt. Studierende benötigen hierfür eine TAN. Die Aktive Teilnahme ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Studienleistung und wird durch regelmäßige Teilnahme und kleinere Arbeitsaufträge erbracht.

Entwicklung, Lernen und soziales Verhalten (V)

Die Teilnahme an der Modulteilprüfung (E-Klausur) setzt die Prüfungsanmeldung während der Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe im entsprechenden Semester voraus (nähere Infos in der Veranstaltung). Studierende benötigen hierfür eine TAN.

Bildungssoziologie (V)

vor SoSe 2024: Gesellschaftliche Entwicklung, Sozialisation und Bildung

Die Teilnahme an der Modulteilprüfung (E-Klausur) setzt die Prüfungsanmeldung während der Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe im entsprechenden Semester voraus (nähere Infos in der Veranstaltung). Studierende benötigen hierfür eine TAN.

Informationen zur Wiederholungsprüfung

Wird eine Modulteilprüfung nicht bestanden, ist die Wiederholungsprüfung im nächsten Semester während der Prüfungsanmeldephase über JOGU-StINe anzumelden und abzulegen.

Wird die Studienleistung nicht bestanden, gibt es zwei Möglichkeiten zur Wiederholung der Studienleistung:

1. Die Studienleistung wird im Rahmen einer erneuten Veranstaltungsteilnahme wiederholt. Die Aktive Teilnahme am Seminar ist Voraussetzung. Wird nicht aktiv teilgenommen, hat dies die Abmeldung von der Studienleistung zur Folge, da die Studienleistung implizit an das Seminar gekoppelt ist. Da in diesem Fall keine gültige Anmeldung vorliegt, kann die Studienleistung nicht absolviert werden.

2. Es wird nur die Studienleistung wiederholt (direkte Wiederholung). Dies muss mit dem Dozierenden, bei dem die Aktive Teilnahme am Seminar erbracht und der vorherige Versuch abgelegt wurde, abgesprochen und per Formular schriftlich angemeldet werden. Die Bewertung der Studienleistung wird dem HPL übermittelt.

Modul 2 (B.Ed.)

Unterricht und Didaktik (V)

Es wird die Aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen melden sich Studierende automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung an.

Einführung in die schulische Medienpädagogik (BL)

Die An-/Abmeldung zur Studienleistung ist an die An-/Abmeldung zur Veranstaltung gekoppelt. Studierende benötigen hierfür eine TAN. Die Aktive Teilnahme ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Studienleistung und wird durch kleinere Arbeitsaufträge erbracht.

Kommunikation und Interaktion (PS)

Es wird die Aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen melden sich Studierende automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung an. Findet die Veranstaltung in Form eines Planspieles statt, kann zusätzlich die regelmäßige Teilnahme gefordert werden.

Unterricht beobachten, rekonstruieren, initiieren (S)

Die An-/Abmeldung zur schriftlichen Modulprüfung, die in Form einer Hausarbeit im Rahmen dieses Seminars erbracht wird, ist an die An-/Abmeldung zur Veranstaltung gekoppelt. Studierende benötigen hierfür eine TAN. Die Aktive Teilnahme ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung und wird durch regelmäßige Teilnahme und kleinere Arbeitsaufträge erbracht.

Informationen zur Wiederholungsprüfung

Wird die Modulprüfung oder die Studienleistung nicht bestanden, gibt es zwei Möglichkeiten zur Wiederholung:

1. Die Prüfungs-/Studienleistung wird im Rahmen einer erneuten Veranstaltungsteilnahme wiederholt. Die Aktive Teilnahme an der Veranstaltung ist Voraussetzung. Wird nicht aktiv teilgenommen, hat dies die Abmeldung von der Prüfungs-/Studienleistung zur Folge, da die Prüfungs-/Studienleistung implizit an die Veranstaltung gekoppelt ist. Da in diesem Fall keine gültige Anmeldung vorliegt, kann die Prüfungs-/Studienleistung nicht absolviert werden.

2. Es wird nur die Prüfungs-/Studienleistung wiederholt (direkte Wiederholung). Dies muss mit dem Dozierenden, bei dem die Aktive Teilnahme am Seminar erbracht und der vorherige Versuch abgelegt wurde, abgesprochen und per Formular schriftlich angemeldet werden. Die Bewertung der Prüfungs-/Studienleistung wird dem HPL übermittelt.

Modul 3 (B.Ed.)

Heterogenität und Ungleichheit: Theoretische Grundlagen (V)

vor SoSe 2024: Leistung, Differenzierung, Beratung und Inklusion: Theoretische Grundlagen

Es wird die Aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen melden sich Studierende automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung an.

Lernprozesse diagnostizieren, begleiten und fördern (S)

vor SoSe 24: Normale und auffällige Lernprozesse

Es wird die Aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen melden sich Studierende automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung an.

Heterogenität und Ungleichheit: Konsequenz für die Praxis (S)

vor SoSe 24: Leistung, Differenzierung, Beratung: Praktische Implikationen

Es wird die Aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch regelmäßige Teilnahme und das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen melden sich Studierende automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung an.

Gleichheit und Differenz in Schule und Unterricht (S)

Es wird die Aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen melden sich Studierende automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung an.

Informationen zu Modulprüfung und zur Wiederholungsprüfung

Das Modul schließt mit einer schriftlichen Modulprüfung ab, die im Rahmen eines der drei Seminare des Moduls 3 abgelegt wird. Die Anmeldung zur Modulprüfung ist wahlweise in einem der drei Seminare während der Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe vorzunehmen, und zwar in dem Semester, in dem auch die dazugehörige Veranstaltung absolviert wird. Die Prüfung kann nicht in ein späteres Semester „geschoben“ werden. Nach Ende der Prüfungsanmeldephase ist ein Wechsel in die Prüfung eines der anderen Seminare nicht mehr möglich. Dies gilt auch bei einer Wiederholung der Prüfung. 

Wird die Modulprüfung nicht bestanden, gibt es zwei Möglichkeiten zur Wiederholung:
1. Empfehlung: Es wird nur die Prüfungsleistung wiederholt (direkte Wiederholung). Dies muss mit dem Dozierenden, bei dem die Aktive Teilnahme am Seminar erbracht und der vorherige Prüfungsversuch abgelegt wurde, abgesprochen und per Formular schriftlich angemeldet werden. Die Bewertung der Prüfungsleistung wird dem HPL übermittelt. Melden sich Studierende während der Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe zur Wiederholungsprüfung an, ist diese Anmeldung verbindlich; die Prüfung ist im Semester der Anmeldung abzulegen.

2. Alternative: Die Prüfung wird im Rahmen einer erneuten Veranstaltungsteilnahme wiederholt. Hierzu sind die Lehrveranstaltungsanmeldephasen und die darauffolgende Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe zu beachten. Die Prüfung ist im Semester der Anmeldung abzulegen. Die Aktive Teilnahme an der Veranstaltung ist Voraussetzung. Wird an dieser Veranstaltung nicht aktiv teilgenommen, kann die Prüfung innerhalb der individuellen Wiederholungsfrist nur noch als direkte Wiederholung bei dem Dozierenden absolviert werden, bei dem die Aktive Teilnahme am Seminar erbracht wurde.

Modul 4 (M.Ed.)

Bildungsformen, Schulentwicklung und Schuleffektivität (V)

vor SoSe 2024: Bildungspolitik, Schul-entwicklung und Unterrichtsforschung

Es wird die Aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen melden sich Studierende automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung an.

Forschungswerkstatt (S)

Schule forschend entwickeln oder Unterricht forschend entwickeln oder Lernen forschend verstehen

Es wird die Aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleiner Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen melden sich Studierende automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung an. Die Veranstaltung erstreckt sich über zwei Semester.

Informationen zur Modulprüfung und zur Wiederholungsprüfung

Das Modul schließt mit einer mündlichen Modulprüfung im Rahmen der Forschungswerkstatt ab. Mit Anmeldung zur Forschungswerkstatt entscheiden sich die Studierenden verbindlich zur Teilnahme an der zweisemestrigen Veranstaltung und der Modulprüfung. Dabei ist Folgendes zu beachten:

1. Mit der Anmeldung zur Forschungswerkstatt sind die Studierenden automatisch für den zweiten Teil des Seminars im darauffolgenden Semester angemeldet.

2. Mit der Anmeldung zur Forschungswerkstatt melden sich die Studierenden gleichzeitig verbindlich zur mündlichen Modulprüfung an. Die Aktive Teilnahme in beiden Semestern ist Voraussetzung.

3. Die mündliche Modulprüfung findet im zweiten Semester der Forschungswerkstatt statt. Genaue Termine und Prüfungsmodalitäten werden von den Dozierenden mitgeteilt.

4. Die technische Anmeldung in JOGU-StINe zum zweiten Teil der Forschungswerkstatt sowie der mündlichen Prüfung geschieht automatisch spätestens zu Beginn des zweiten Semesters des Seminars.

5. Die Veranstaltungstermine im zweiten Semester der Forschungswerkstatt sind identisch mit den Terminen des ersten Semesters. Sollte es aus organisatorischen Gründen zu Änderungen kommen, werden die Studierenden darüber so früh wie möglich informiert.

6. Es ist nicht möglich in ein anderes Seminar zu einem anderen Termin u./o. einem anderen Dozierenden zu wechseln, da es sich um eine durchgehende Veranstaltung handelt, die sich über zwei Semester erstreckt.

7. Werden Studierende aufgrund mangelnder Beteiligung oder zu häufigen unentschuldigten Fehlens in der Forschungswerkstatt inaktiv gesetzt, so ist das gesamte Seminar zu wiederholen. Werden Studierende z. B. im zweiten Semester der Forschungswerkstatt inaktiv gesetzt, so muss das Seminar mit dem ersten Teil erneut begonnen werden.

8. Werden Studierende inaktiv gesetzt, so kann die Forschungswerkstatt bei einem Dozierenden nach Wahl wiederholt werden.

9. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind sowohl die Inhalte der Vorlesung als auch die Inhalte des Seminars des M.Ed. Moduls.

10. Die Forschungswerksatt kann nur in wenigen Ausnahmefällen nach Absolvierung des ersten Teils unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt mit dem zweiten Teil fortgesetzt werden. Gründe für eine Unterbrechung sind z. B. ein verpflichtender Auslandsaufenthalt oder eine nachgewiesene Erkrankung. Kein Grund für eine Unterbrechung und spätere Fortführung ist die Exmatrikulation aus dem M.Ed. In diesem Fall ist das Seminar mit dem ersten Teil erneut zu beginnen, sobald wieder die Immatrikulation in den M.Ed. erfolgt ist (Ausnahme: rechtzeitiger Abschluss des B.Ed. – im Zweifel ist Kontakt mit dem Studienbüro aufzunehmen). Anträge auf Unterbrechung sind grundsätzlich vor Beginn des Semesters zu stellen, in dem ausgesetzt werden soll (WiSe vor dem 01.10./SoSe vor dem 01.04.).

11. Werden Leistungen in der Forschungswerkstatt ohne Immatrikulation im M.Ed und ohne Absprache mit dem Studienbüro sowie HPL erbracht, so sind diese in jedem Fall ungültig und werden auch nachträglich nicht angerechnet!

Wird die Modulprüfung nicht bestanden, kann die Wiederholungsprüfung abgelegt werden, ohne das Seminar noch einmal zu wiederholen. Dies muss mit dem Dozierenden abgesprochen und per Formular schriftlich angemeldet werden, bei dem die Aktive Teilnahme am Seminar erbracht wurde. Die Bewertung der Prüfungsleistung wird dem HPL übermittelt.

Hausarbeiten, Lerntagebücher, Protokollmappen, kleinere Arbeitsaufträge oder schriftlich ausgearbeitete Referate/Präsentationen im Fach Bildungswissenschaften werden nicht dauerhaft archiviert und können von den Lehrenden nach Rücksprache abgeholt werden.

Die Einsicht der E-Klausuren in Modul 1 der Bildungswissenschaften erfolgt über die Plattform ILIAS. Genauere Informationen erteilen die zuständigen Lehrenden.

BachelorarbeitMasterarbeit
Voraussetzung und AnmeldungFrühestens im 5. Fachsemester B.Ed.
Spätestens im 12. Fachsemester B.Ed.
Mit der Beantragung des Themas erklären die Studierenden automatisch die Wahl des lehramtsspezifischen Schwerpunktes Gymnasium.

Es gibt KEINE Mindestleistungspunktezahl für die Anmeldung oder eine Anmeldepflicht aufgrund Abschluss aller Module!

Mindestens bis zum Tag der Abgabe der Arbeit muss eine gültige Einschreibung im B.Ed. bestehen; eine Beurlaubung in der Bearbeitungszeit ist nicht gestattet.

Das Thema wird in Absprache mit den Prüfenden vorgeschlagen und mittels Anmeldeformular (Ausgabeantrag – auch Hinweise auf Seite 2 beachten) beim HPL eingereicht. Die Prüfenden müssen i. d. R. Lehrende des gewählten Faches sein.
Frühestens im 3. Fachsemester M.Ed.
Spätestens im 8. Fachsemester M.Ed.



Es gibt KEINE Mindestleistungspunktezahl für die Anmeldung oder eine Anmeldepflicht aufgrund Abschluss aller Module!

Mindestens bis zum Tag der Abgabe der Arbeit muss eine gültige Einschreibung im M.Ed. bestehen; eine Beurlaubung in der Bearbeitungszeit ist nicht gestattet.

Das Thema wird in Absprache mit den Prüfenden vorgeschlagen und mittels Anmeldeformular (Ausgabeantrag – auch Hinweise auf Seite 2 beachten) beim HPL eingereicht. Die Prüfenden müssen i. d. R. Lehrende des gewählten Faches sein.
FachauswahlMusik und Bildende Kunst sind ausgeschlossen.
Bei B.Ed. Dijon zwingend in Fach 1.
Bildungswissenschaften ist ausgeschlossen.
Zwingend in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit.
Bei Fächerkombination mit Musik oder Bildende Kunst zwingend in diesem Fach.
Bei M.Ed. Dijon zwingend in Fach 2.
GruppenarbeitIst möglich, sofern eindeutig kenntlich gemacht wird, welche Teile von welcher Person verfasst wurden. Eine gemeinsame Verfassung von Abschnitten, Kapiteln oder anderen Teilen der Arbeit ist ausgeschlossen. Jede Person muss drei Exemplare der Arbeit einreichen.Ist möglich, sofern eindeutig kenntlich gemacht wird, welche Teile von welcher Person verfasst wurden. Eine gemeinsame Verfassung von Abschnitten, Kapiteln oder anderen Teilen der Arbeit ist ausgeschlossen. Jede Person muss drei Exemplare der Arbeit einreichen.
SpracheDeutsch; andere Sprache auf Antrag und Zustimmung des Betreuenden – ausgenommen im Fach Deutsch.Deutsch; andere Sprache auf Antrag und Zustimmung des Betreuenden – ausgenommen im Fach Deutsch.
Bearbeitungszeit8 Wochen6 Monate (Thema soll 4 Monate Vollzeit bei 39 Arbeitsstunden/Arbeitswoche entsprechen)
AbgabeformatAusschließlich 3 gebundene Exemplare!
Digitale Anhänge nur über Datenträger (z. B. USB-Stick) in jedem Exemplar und nach Rücksprache mit Betreuenden; Dateifreigabe per Link ist unzulässig.
Ausschließlich 3 gebundene Exemplare!
Digitale Anhänge nur über Datenträger (z. B. USB-Stick) in jedem Exemplar und nach Rücksprache mit Betreuenden; Dateifreigabe per Link ist unzulässig.
AbgabeortAusschließlich HPL
Über Briefkasten, in der Sprechstunde oder per Postversand.
Ausschließlich HPL
Über Briefkasten, in der Sprechstunde oder per Postversand.
VerlängerungIn begründeten besonderen Fällen auf Antrag (bei Krankheit: Attestvorlage)In begründeten besonderen Fällen auf Antrag (bei Krankheit: Attestvorlage)
WiederholungIst einmal möglich.
Anmeldung neues Thema innerhalb 6 Wochen im selben Fach mit denselben Prüfenden (sonst wird ein Thema vergeben).
Ist einmal möglich.
Anmeldung neues Thema innerhalb 6 Wochen im selben Fach mit denselben Prüfenden (sonst wird ein Thema vergeben).
FormaliaDeckblatt mit Name, Matrikelnummer und Titel.
Eigenständigkeitserklärung original unterschrieben.
Deutschsprachige Zusammenfassung bei fremdsprachiger Anfertigung.
Deckblatt mit Name, Matrikelnummer und Titel. 
Eigenständigkeitserklärung original unterschrieben.
Deutschsprachige Zusammenfassung bei fremdsprachiger Anfertigung.
Korrekturfrist6 Wochen
Sofern mit der bestandenen Bachelorarbeit das Studium abgeschlossen ist, sind 6 weitere Wochen für die Zeugniserstellung zu berücksichtigen.
6 Wochen
Sofern mit der bestandenen Masterarbeit das Studium abgeschlossen ist, sind 6 weitere Wochen für die Zeugniserstellung zu berücksichtigen.
Folge des wiederholten NichtbestehensWird die Bachelorarbeit zweimal nicht bestanden, bedeutet das den Verlust des Prüfungsanspruches im B.Ed. in der gewählten Fachkombination; Wurde die Bachelorarbeit in den Bildungswissenschaften endgültig nicht bestanden, ist ein Lehramtsstudium Gymnasium nicht mehr möglich.Wird die Masterarbeit zweimal nicht bestanden, bedeutet das den Verlust des Prüfungsanspruches im M.Ed. in der gewählten Fachkombination.

1. In Absprache mit einem/einer Betreuer/in und einem/einer Zweitprüfer/in schlägt der Studierende über das Anmeldeformular (Ausgabeantrag Bachelorarbeit, Masterarbeit – auch Seite 2 beachten!) ein Thema vor und reicht den Antrag mit Originalunterschriften fristgerecht beim HPL ein. Dies ist über unsere Briefkästen, per Post oder persönlich in unserer Sprechstunde möglich. Die Ausgabe des Themas erfolgt mit Bescheid per E-Mail @students.uni-mainz.de.

Achtung: Beide Prüfenden müssen in der Regel Lehrende des für die Arbeit gewählten Faches sein. So ist z. B. ein/e Physiker/in nur prüfungsberechtigt, wenn er/sie im Fach Physik lehrt.

Bei der Planung einer im Rahmen der Arbeit durchgeführten wissenschaftlichen Untersuchung an einer Schule in RLP, sind diese Hinweise zu beachten.

2. Spätestens am letzten Tag der Bearbeitungsfrist ist die Arbeit in dreifacher gebundener Ausfertigung ausschließlich im HPL einzureichen, entweder persönlich in der Sprechstunde oder durch Einwurf in einen der beiden Briefkästen. Postalische Zusendung ist ebenfalls möglich (der Poststempel muss gut leserlich sein, da dieser als Abgabedatum zählt).

Die Briefkästen befinden sich rechts am Haupteingang des Philosophicums II.

Beide Briefkästen können für die Abgabe der Bachelor- und Masterarbeiten genutzt werden.

Die Bachelor- und Masterarbeiten können einzeln und ohne Umschlag eingeworfen werden.

3. Das HPL leitet die Arbeiten an die Prüfenden weiter. Die Korrekturzeit soll sechs Wochen nicht überschreiten. Nach Abschluss der Begutachtung senden die Prüfenden die Arbeit einschließlich der Gutachten an das HPL. Die Bekanntgabe des Ergebnisses an den Studierenden erfolgt durch das HPL über JOGU-StINe sowie durch einen postalisch zugesandten Notenbescheid.

4. Bei der Planung des zeitlichen Ablaufs ist neben der Bearbeitungszeit die sechswöchige Korrekturzeit sowie sechs Wochen für die Ausstellung der Abschlussdokumente zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Abschlusszeugnis zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt wird.

Die Gutachten der Prüfenden erhält der Studierende zusammen mit dem Notenbescheid per Post. 

Wenn erforderlich, kann anschließend die Einsicht in die Korrekturexemplare beim HPL (unter Nennung von drei Terminvorschlägen) per E-Mail beantragt werden. 

Die Korrekturexemplare werden 2 Jahre, beginnend ab dem Datum des Studienabschlusses, im HPL aufbewahrt. Die Rückgabe der Exemplare kann innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist beim HPL per E-Mail beantragt werden. Erfolgt kein Antrag auf Rückgabe, werden die Exemplare vernichtet.

Die Abholung der Exemplare erfolgt gegen Vorlage eines Lichtbildausweises während unserer Sprechzeiten. Werden die Exemplare nicht innerhalb von vier Wochen nach unserer Abholbenachrichtigung abgeholt, werden sie ohne weitere Benachrichtigung vernichtet.

Wenn aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Schicksalsschlag, außergewöhnliche private Belastung) eine Prüfung nicht angetreten oder eine Frist nicht eingehalten werden kann, sind dem zuständigen Prüfungsausschuss bzw. dem jeweils zuständigen Prüfungsamt die Gründe unverzüglich schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Der Ausschuss entscheidet über die Anerkennung der Gründe.

Ein formloser Antrag mit ärztlichem Attest über eine Prüfungsunfähigkeit ist spätestens 3 Tage nach dem Prüfungstermin, bei Hausarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten spätestens 3 Tage nach Feststellung der Erkrankung im Original einzureichen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Es kann unsere Attestvorlage genutzt werden.

Bei Prüfungen in den Bildungswissenschaften sowie bei Bachelor- und Masterarbeiten ist das HPL zuständig. Die Einreichung des Attests kann vorzugsweise über unsere Briefkästen oder den Postweg erfolgen. Bei Prüfungen in den gewählten Fächern ist das Attest beim jeweiligen Prüfungsamt bzw. Studienbüro des Faches einzureichen.

Es kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden. Krankenhaus- oder psychologische Atteste sind dem amtsärztlichen Attest gleichgestellt.

– Schicksalsschläge (z. B. Todesfall in der Familie)
– Unerwartete Belastungen (z. B. Erkrankung des Kindes)

– EDV-Probleme (z. B. Viren, defekte Festplatte – Backups werden vorausgesetzt)
– Hindernisse auf dem Weg zur Prüfung oder bei der Abgabe (z. B. Zugverspätung, Stau)
– Prüfungsangst
– Arbeitsbelastung

Bei unregelmäßiger Teilnahme an Lehrveranstaltungen (nicht Prüfungen!) aufgrund akuter Krankheit oder Probleme, ist der Lehrende direkt zu unterrichten. 

Handelt es sich aber um Gründe, die schon zu Beginn der Veranstaltung bekannt sind (z. B. chronische Krankheit, Gremienarbeit, Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes) ist ein formloser Antrag mit Nachweisen an das HPL zu richten und zwar vor Beginn der Veranstaltung.

Besondere Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung werden zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigt. Hier können auf Antrag und gegebenenfalls unter Vorlage eines (amtsärztlichen) Attestes bspw. längere Fristen oder andere Prüfungsformen zugelassen werden. Anträge diesbezüglich sind ebenfalls unverzüglich an das HPL zu richten.

Auf der Seite der Servicestelle für barrierefreies Studieren gelangen Sie zum Antrag auf Nachteilsausgleich sowie ausführliche Informationen dazu.

Unterbrechungen der Studienzeit (z. B. durch Gremienarbeit, Krankheit, Erziehungszeiten oder Auslandsstudium bis zu 2 Semestern) können auf Antrag beispielsweise bei Wiederholungsfristen berücksichtigt werden. Dem Antrag sind die entsprechenden Nachweise beizufügen.

Allgemeine Informationen zu den verpflichtenden Praktika im Lehramtsstudium finden Sie hier.

  • Ein nicht bestandenes Praktikum kann zweimal wiederholt werden.
  • Eine Wiederholung ist nur nach einem Beratungsgespräch (mit Nachweis) möglich.
  • Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen sind verpflichtend.
  • Über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet die Praktikumsschule bzw. das Studienseminar, nicht die Universität.
  • Wird auch die zweite Wiederholung nicht bestanden, erlischt der Prüfungsanspruch im B.Ed. bzw. M.Ed.
  • Seit SoSe 2017: OP2 darf nur begonnen werden, wenn die Vorbereitungsveranstaltung (VV) vorher erfolgreich absolviert wurde (Studierende mit OP2 vor SoSe 2017 sind von dieser Regelung ausgenommen).

Alle während des Lehramtsstudiums abzuleistenden Praktika müssen während des Buchungszeitraums über die Plattform schulpraktika.rlp.de angemeldet werden – sonst ist keine Zertifizierung möglich.

Die Zertifizierung der Orientierenden Praktika (OP) innerhalb RLP/Saarland erfolgt durch die Schulen, der Vertiefenden Praktika (VP) durch die Studienseminare.

Die Zertifizierung der Orientierenden Praktika außerhalb von RLP/Saarland erfolgt durch das HPL, sofern eine Anmeldung auf der Praktikumsplattform vorliegt. Folgende Unterlagen sind bei uns einzureichen:

  • Original der Bescheinigung über die Teilnahme am OP1 oder OP2 außerhalb RLP/Saarland
  • Bei OP2 zusätzlich: Original der Bescheinigung über Beratungsgespräch
  • Bei OP2 zusätzlich: Nachweis der absolvierten CCT 2 Tour
  • Kopien aller Originalbescheinigungen

Die Unterlagen können per Post oder Briefkasten (mit frankiertem und adressiertem Rückumschlag für die Rücksendung der Originalbescheinigungen!) oder während unserer Sprechstunde eingereicht werden.

Bescheinigungen sowie Handreichungen stellt das Ministerium hier zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Homepage des ZfL.

Bei Fragen zur Anerkennung eines Praktikums, wie z. B. FSJ, ist das Studienbüro Bildungswissenschaften zuständig.

Praktika, die durch die Schulen (bei den OP) bzw. Studienseminare (bei den VP) bis zum 30. April bzw. 31. Oktober auf der Praktikumsplattform zertifiziert wurden, werden zum 15. Mai bzw. 15. November nach JOGU-StINe importiert. Sollten Praktika bei der Beantragung eines Abschlusszeugnisses noch nicht übertragen sein, nimmt das HPL die Eintragung in JOGU-StINe für den Einzelfall vor. Die erfolgreiche Absolvierung sowie Zertifizierung der Praktika auf der Praktikumsplattform sind dafür allerdings Voraussetzung.

Wir sind auch auf Instagram:

Gutenberg Teachers‘ Universe (coming soon):

Kontaktformular für Studierende

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Hinweis: Im Rahmen der Kontaktaufnahme werden personenbezogene Daten erhoben. Im Fall der Kontaktaufnahme über eine Funktions-E-Mail-Adresse haben i. d. R. mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrkräftebildung im Zuge ihrer Auskunfts- und Beratungsaufgaben Einsicht in diese Daten.

Sämtliche erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für eine Kontaktaufnahme sowie die damit verbundene Beantwortung Ihrer Anfrage gespeichert und verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Ihr Einverständnis. Sie können sich jederzeit über Art und Umfang der zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Nach abgeschlossener Bearbeitung des Anliegens können Sie eine Löschung der personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO beantragen.

Welche Daten im Falle eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Formular ersichtlich.

Die Briefkästen von ZfL, HPL und Studienbüro Bildungswissenschaften befinden sich rechts am Haupteingang des Gebäudes.

  • Beide Briefkästen können für Post an das ZfL, HPL und Studienbüro Bildungswissenschaften genutzt werden.
  • Beide Briefkästen können für Bachelor- / Masterarbeiten genutzt werden.
  • Die Bachelor- / Masterarbeiten können auch einzeln eingeworfen werden!
  • Die Bachelor- / Masterarbeiten brauchen keinen Briefumschlag und können ohne diesen eingeworfen werden.

Sprechzeiten, Abholung/Abgabe von Unterlagen/Zeugnissen und Beratung:
(auch in der vorlesungsfreien Zeit)

Mo. 10 – 12 Uhr
Di.  10 – 12 Uhr
Mi.  13 – 15 Uhr
Do. 13 – 15 Uhr

Ausfälle oder kurzfristige Änderungen finden Sie hier!

Das Zentrum für Lehrkräftebildung hält verschiedene Beratungsangebote für Lehramtsstudierende der JGU bereit.

Zentrum für Lehrkräftebildung

Angebote von plus.ZfL

Bitte informieren Sie sich vor dem Vereinbaren einer Sprechstunde anhand unserer Übersicht über die zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partner des B.Ed.-/M.Ed.-Studiengangs und sehen Sie bitte nach, ob Ihre Frage gegebenenfalls schon in unserem FAQ beantwortet wurde.


Hochschulprüfungsamt für das Lehramt

Studienbüro Bildungswissenschaften

Das Studienbüro Bildungswissenschaften bietet telefonische Sprechstunden, Online-Sprechstunden und auch Termine in Präsenz an. Melden Sie sich gerne direkt beim Studienbüro Bildungswissenschaften.

Wichtige Ansprechpersonen, Kontaktadressen, Links und Dokumente

Fristen und Termine