Die gymnasiale Lehrkräfteausbildung spielt an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) eine zentrale Rolle. Eine wichtige Funktion übernimmt dabei das Zentrum für Lehrkräftebildung (ZfL). Als zentrale wissenschaftliche Einrichtung und direkt dem Präsidium unterstellt, ist das ZfL die Schnittstelle zwischen allen Institutionen, die für die Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer zuständig sind, also zwischen Universität, Ministerium, Studienseminaren und Schulen.
Das ZfL unterstützt und begleitet die lehramtsbezogenen Studiengänge von der Konzeption bis zur Umsetzung – fachbereichsübergreifend und praxisnah. Es wirkt an der Weiterentwicklung der Studienstrukturen mit, beteiligt sich an der Qualitätssicherung und fördert schul- und lehramtsbezogene Forschungsprojekte. Auch die enge Verzahnung zwischen universitärer Ausbildung und schulpraktischer Phase steht im Fokus.
Zielsetzung und Aufgaben der Zentren für Lehrkräftebildung sind festgelegt durch das Hochschulgesetz, die Landesverordnung über die Zentren für Lehrkräftebildung sowie die Organisationsregelung des ZfL.
Wichtig! Bitte kontaktieren Sie nicht mehrere Personen gleichzeitig mit Ihrem Anliegen.
Bei Fragen zum HPL schreiben Sie eine E-Mail an hpl@uni-mainz.de.
Bei Fragen zum Studienbüro Bildungswissenschaften wenden Sie sich an studienbuero-biwi@uni-mainz.de.
Bei generellen Fragen schreiben Sie gerne eine E-Mail an zfl@uni-mainz.de. Die E-Mail wird thematisch entsprechend korrekt weitergeleitet.
Bitte informieren Sie sich vorab unter Anlaufstellen Lehramt oder wichtige Kontaktadressen über die Zuständigkeiten im B.Ed.-/M.Ed.-Studiengang und sehen Sie bitte nach, ob Ihre Frage gegebenenfalls schon in unserem FAQ beantwortet wurde.
Das Zentrum für Lehrkräftebildung ist die Schnittstelle zwischen den Institutionen, die an der Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer beteiligt sind, also zwischen Ministerium, Universität, Studienseminaren und Schulen.
Das ZfL „dient der Wahrnehmung fachbereichsübergreifender Aufgaben bei der Konzeption und Organisation lehramtsbezogener Studiengänge, entsprechender […] Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und der Verbindung mit der berufspraktischen Ausbildung. Es wirkt im Hinblick auf lehramtsbezogene Studiengänge an der Qualitätssicherung […] mit.“
Das ZfL hat u. a. folgende Aufgaben:
- „Vorschläge zur Studienstruktur, zur Studienreform und deren Umsetzung zu erarbeiten,
- bei Studienplänen und Prüfungsordnungen mitzuwirken,
- bei der Abstimmung der Studienangebote aus den Fachbereichen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Curricularen Standards, sowie bei der Organisation des Lehrbetriebs mitzuwirken,
- an der Studienberatung zu den lehramtsbezogenen Studiengängen […] mitzuwirken,
- schul- und lehramtsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu initiieren, zu beraten, zu unterstützen oder durchzuführen,
- Inhalte und Organisation der lehramtsbezogenen Studiengänge mit der schulpraktischen Ausbildung abzustimmen,
- an der Besetzung lehramtsbezogener Professuren durch die Abgabe von Stellungnahmen mitzuwirken, wenn die Funktionsbeschreibung der Professur die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher, bildungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben vorsieht.“ (§92, HochSchG)
Die Änderung einer Prüfungsordnung einschließlich der Umsetzung dieser Änderungen in den Studienbetrieb stellt einen komplexen Prozess dar, an dem zahlreiche Akteure beteiligt sind und der viele „Schnittstellen“ zwischen dem jeweiligen Fachbereich sowie der Zentralen Verwaltung, dem Zentrum für Lehrkräftebildung und dem Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung beinhaltet. Bei Prüfungsordnungen im Lehramt ist das ZfL – vor Beschluss des Fachbereichsrates bzw. des Fakultätsrates – einzubeziehen.
Vor diesem Hintergrund wurden, aufbauend auf den langjährigen Erfahrungen, die Abläufe der Änderung einer Prüfungsordnung so visualisiert, dass zum einen für alle Prozessbeteiligten eine größere Transparenz geschaffen und zum anderen eine gewisse Standardisierung entwickelt werden kann. Darüber hinaus wurden verschiedene „Hilfsmittel“ (z. B. Vorlagen und Checklisten) erstellt, um einen möglichst transparenten und auch rechtskonformen Ablauf sicherstellen zu können.
Federführend bei der Änderung von Prüfungsordnungen ist das Dezernat Hochschulentwicklung.
Den Downloadbereich und nähere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
Die Mitglieder der Kollegialen Leitung des Zentrums für Lehrkräftebildung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz werden durch die Mitgliederversammlung für drei Jahre gewählt (Studierende für ein Jahr). Gemäß § 5 der Landesverordnung über die Zentren für Lehrkräftebildung sowie § 5 der Organisationsregelung des ZfL nimmt die Kollegiale Leitung diverse Aufgaben wahr. Hierzu zählen u. a. die Vermittlung und Lösungssuche bei Konflikten im Zusammenhang mit der Abstimmung der Studienangebote oder Stellungnahmen zu Entwürfen der Fachbereiche zum Erlass oder zur Änderung lehramtsrelevanter Studienpläne und Prüfungsordnungen.
Die Sitzungen der Kollegialen Leitung finden mehrmals pro Semester statt.
Univ.-Prof. Dr. Stephan Jolie
Univ.-Prof. Dr. Marius Harring
Univ.-Prof. Dr. Meike Hensel-Grobe
Univ.-Prof. Dr. Valerie Krupp
Univ.-Prof. Dr. Uwe Oberlack
PD Dr. Franz d‘ Avis
Lennart Simon Schmutzler
Thorsten Hülse
Myriam Zils, Referentin für das Lehramt an Gymnasien
OStD Dr. Hendrik Förster
DirIGS Christian Goldschmitt
Die Mitgliederversammlung der Universität Mainz umfasst gemäß der Landesverordnung über die Zentren für Lehrkräftebildung Mitglieder aus verschiedenen an der Lehrerbildung beteiligten Institutionen und Bereichen (Hochschule, Landesprüfungsamt, Schulen, Studienseminare, Lehrerfortbildung und -weiterbildung).
Das mit 40 Mitgliedern (davon 33 stimmberechtigt) personenstärkste Gremium des Zentrums berät und entscheidet in Angelegenheiten des Zentrums von grundsätzlicher Bedeutung (§ 3 der Landesverordnung über die Zentren für Lehrkräftebildung und § 3 der Organisationsregelung des ZfL). In den mindestens einmal pro Semester stattfindenden Sitzungen legen die Mitglieder u. a. den Rahmen für die Arbeit der Kollegialen Leitung fest, erörtern grundsätzliche und andauernde Probleme in Zusammenhang mit der Abstimmung lehramtsbezogener Studienangebote und leiten gegebenenfalls Anträge des Zentrums zur Beschlussfassung an den Senat weiter. Zudem bestellt die Mitgliederversammlung die Mitglieder der Kollegialen Leitung sowie des Zentralen Prüfungsausschusses für das Lehramt.
Univ.-Prof. Dr. Stephan Jolie
Prof. Dr. Philipp Müller, FB 01
Prof. Dr. Britta Konz, FB 01
Prof. Dr. Marius Harring, FB 02
Prof. Dr. Kerstin Pohl, FB 02
Prof. Dr. Christian Dormann, FB 03
Prof. Dr. Olga Zlatkin-Troitschanskaia, FB 03
Prof. Dr. Susanne Wagner, FB 05
Prof. Dr. Anja Müller, FB 05
Prof. Dr. Jochen Althoff, FB 07
Prof. Dr. Meike Hensel-Grobe, FB 07
Prof. Dr. Uwe Oberlack, FB 08
Prof. Dr. Tilman Sauer, FB 08
Prof. Dr. Udo Nubbemeyer, FB 09
Prof. Dr. Julia Verne, FB 09
Prof. Dr. Daniel Dreesmann, FB 10
Prof. Dr. Roland Strauß, FB 10
Prof. Dr. Valerie Krupp, Hochschule für Musik Mainz
Prof. Christopher Miltenberger, Hochschule für Musik Mainz
Prof. Dr. Carmen Mörsch, Kunsthochschule Mainz
Prof. Judith Samen, Kunsthochschule Mainz
PD Dr. Franz d’Avis
Dr. Birgit Janza
Lennart Schmutzler
Sara Taskinen
OStD Prof. Dr. Markus Böhner
Thorsten Hülse
R Birgit Marx
OStD Ute Schellhaas-Wendel
FL Doreen Uebe
FL Björn Wadehn
Myriam Zils, Referentin für das Lehramt an Gymnasien
PD Dr. Jürgen Kost
OStD Dr. Hendrik Förster
FöR Jenny Fricke
DirIGS Christian Goldschmitt
R Ralf Oeser
R Matthias Schäfer
OStD Volker Wolff
OStD Johannes Arnold
Hinweis: Im Rahmen der Kontaktaufnahme werden personenbezogene Daten erhoben. Im Fall der Kontaktaufnahme über eine Funktions-E-Mail-Adresse haben i. d. R. mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrkräftebildung im Zuge ihrer Auskunfts- und Beratungsaufgaben Einsicht in diese Daten..
Sämtliche erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für eine Kontaktaufnahme sowie die damit verbundene Beantwortung Ihrer Anfrage gespeichert und verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Ihr Einverständnis. Sie können sich jederzeit über Art und Umfang der zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Nach abgeschlossener Bearbeitung des Anliegens können Sie eine Löschung der personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO beantragen.
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Die Briefkästen von ZfL, HPL und Studienbüro Bildungswissenschaften befinden sich rechts am Haupteingang des Gebäudes.
- Beide Briefkästen können für Post an das ZfL, HPL und Studienbüro Bildungswissenschaften genutzt werden.
- Beide Briefkästen können für Bachelor- / Masterarbeiten genutzt werden.
- Die Bachelor- / Masterarbeiten können auch einzeln eingeworfen werden!
- Die Bachelor- / Masterarbeiten brauchen keinen Briefumschlag und können ohne diesen eingeworfen werden.
Sprechzeiten, Abholung/Abgabe von Unterlagen/Zeugnissen und Beratung:
(auch in der vorlesungsfreien Zeit)
Mo. 10 – 12 Uhr
Di. 10 – 12 Uhr
Mi. 13 – 15 Uhr
Do. 13 – 15 Uhr
Ausfälle oder kurzfristige Änderungen finden Sie hier!
Das Zentrum für Lehrkräftebildung hält verschiedene Beratungsangebote für Lehramtsstudierende der JGU bereit.
Zentrum für Lehrkräftebildung
Angebote von plus.ZfL
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Studienbüro Bildungswissenschaften
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