Neben dem Studium der beiden Fachwissenschaften und der Bildungswissenschaften sind die (Schul)Praktika ein wesentlicher Bestandteil des B.Ed./M.Ed.-Studiums in Rheinland-Pfalz. Diese verpflichtenden Schulpraktika verbinden berufspraktische Erfahrungen mit dem Studium und helfen den Studierenden, frühzeitig einen Einblick in die Anforderungen des Lehrberufs und in das System Schule zu gewinnen. Durch die Beobachtung, Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht können sie schon während des Studiums ihre persönliche Eignung und Neigung für den Beruf besser einschätzen und ihre Studien- und Berufswahl überprüfen. Den Studienabschluss des lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengangs können nur Studierende erreichen, die alle vorgesehenen Praktika erfolgreich absolviert haben.

Die schulpraktische Ausbildung gliedert sich in zwei Orientierende Praktika (OP1 & OP2) und zwei Vertiefende Praktika (VP Bachelor & VP Master). In dieser Abfolge nehmen einerseits die Anforderungen an die Studierenden, andererseits auch die Intensität ihrer Betreuung kontinuierlich zu. Die Leistungen, die in den Praktika zu erbringen sind, müssen in einem Praktikumsbuch dokumentiert werden.

Hier finden Sie Informationen zur Organisation Ihrer Schulpraktika – von der Buchung auf der Praktikumsplattform bis zu Eintragung in JOGU-StINe.

Die Praktika im Lehramtsstudium werden in Rheinland-Pfalz über das Portal Schulpraktika im Lehramtsstudium (Praktikumsplattform) organisiert und verwaltet. Die Selbstregistrierung auf der Praktikumsplattform ist für neu eingeschriebene Lehramtsstudierende in der Regel zum Ende des 1. Semesters möglich und Voraussetzung für die weitere Nutzung. Die Vorbereitungsveranstaltung zu den Orientierenden Praktika sowie alle Orientierenden und Vertiefenden Praktika innerhalb von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes müssen auf der Praktikumsplattform gebucht werden. Orientierende Praktika außerhalb von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes sowie außerschulische Orientierende Praktika sind vor Antritt auf der Praktikumsplattform anzumelden. Nach Abschluss der Vorbereitungsveranstaltung bzw. eines Praktikums erfolgt die Zertifizierung auf der Praktikumsplattform als erfolgreich bzw. als nicht bestanden.

Die vorgesehenen Praktikumszeiträume liegen in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit außerhalb der rheinland-pfälzischen Schulferien. Die zeitliche Lage der Praktika im Studienverlauf (Verteilung der Praktika auf die Fachsemester) ist nicht verbindlich vorgegeben – es handelt sich um eine Empfehlung. Für die individuelle Planung sind neben Prüfungen und privaten Terminen u. a. Fachpraktika, Auslandsaufenthalte und/oder Exkursionen zu berücksichtigen. Die Reihenfolge der Praktika ist zwingend einzuhalten. OP1 und OP2 können direkt nacheinander in einem Praktikumszeitraum absolviert werden, sofern dies zeitlich ohne Überschneidungen realisierbar ist. Für OP2 und VP Bachelor ist dies generell nicht möglich.

Alle Praktika im Lehramtsstudium umfassen 15 Arbeitstage, in der Regel im Block. Dabei sind für die Orientierenden Praktika jeweils etwa 90 Zeitstunden und für die Vertiefenden Praktika jeweils etwa 120 Zeitstunden aufzuwenden. Dies entspricht 3 bzw. 4 LP.

Die Studierenden sind während des Praktikums an allen Schultagen in der Schule anwesend und nehmen in der Regel während der gesamten Unterrichtszeit am Unterricht ihrer Lerngruppen teil. Hinzu kommen ggf. die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, Konferenzen oder Dienstbesprechungen gemäß der Entscheidung der Schulleitung.

Jedes Semester bietet das Zentrum für Lehrkräftebildung zusammen mit dem Ministerium für Bildung eine Informationsveranstaltung zur Einführung in die Schulpraktika an. Die Veranstaltung informiert über Ziele und Inhalte der Orientierenden Praktika sowie über das Anmeldeverfahren auf der Praktikumsplattform. Die Informationsveranstaltung ersetzt NICHT die Vorbereitungsveranstaltungen, die durch die Studienseminare durchgeführt werden.

Termin der nächsten Informationsveranstaltung: 18. November 2026, 18-20 Uhr im RW1-Ersatzbau.

Aktuelle Präsentation der Informationsveranstaltung

Auf der Praktikumsplattform sind alle Termine in Zusammenhang mit den Praktika sowohl in einer Kurzübersicht für das aktuelle Semester als auch in einer Jahresübersicht veröffentlicht. Zudem können die mittelfristig geplanten Vertiefenden Praktika in weniger häufig studierten Fächern eingesehen werden.

Regelhaft vor dem OP1, spätestens jedoch vor dem OP2 ist eine Vorbereitungsveranstaltung an einem Studienseminar zu besuchen. Die Buchung erfolgt über die Praktikumsplattform. Die Vorbereitungsveranstaltung kann unabhängig von der angestrebten Zielschulart an jedem der aufgelisteten Studienseminare besucht werden.

Achtung: Es ist möglich, die Vorbereitungsveranstaltung und das OP2 im gleichen Praktikumszeitraum zu buchen. Die Vorbereitungsveranstaltung muss jedoch vor Beginn des OP2 absolviert werden. Geschieht dies nicht, wir die Buchung des OP2 storniert und das Praktikum darf nicht angetreten werden. Es ist nicht gestattet, ein Orientierendes Praktikum für die Vorbereitungsveranstaltung zu unterbrechen.

Die Nachbereitungsveranstaltung für die Orientierenden Praktika erfüllt eine verbindende Funktion, indem sie sowohl der Reflexion der Erfahrungen in den Orientierenden Praktika und somit einer Standortbestimmung der Studierenden als auch deren Vorbereitung auf die Vertiefenden Praktika dient. Diese Veranstaltung findet in der Regel am ersten Tag des Vertiefenden Praktikums Bachelor statt und muss nicht separat gebucht werden. Das Praktikumsbuch mit den in den Orientierenden Praktika bearbeiteten Aufgaben bildet die Basis der Veranstaltung und muss deshalb zwingend vorliegen.

Gemäß der „Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter“ soll eines der Orientierenden Praktika an einer Schwerpunktschule absolviert werden. Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz sind Schulen, an denen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Regelschülerinnen und Regelschülern unterrichtet werden. Förderschulen sind dabei keine inklusiv arbeitenden Schulen und gelten somit nicht als Schwerpunktschulen.

Im Saarland gelten alle öffentliche Schulen als inklusiv arbeitende Schulen. Daher gilt ein Praktikum an einer öffentlichen Schule im Saarland als Praktikum an einer Schwerpunktschule nach rheinland-pfälzischen Verständnis.

Im Rahmen der Praktika sind mehrere Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Genauere Informationen hierzu finden sich in den jeweiligen Praktikumsanleitungen.

Während des Lehramtsstudiums in Rheinland-Pfalz führen die Studierenden zur Dokumentation ihrer Praktika ein Praktikumsbuch. Neben den Teilnahmebescheinigungen für die Praktika und den Bescheinigungen über durchgeführte Beratungsgespräche mit praktikumsbetreuenden Personen enthält es eine Übersicht über die in den Praktika bearbeiteten Aufgaben und vieles mehr. Nach jedem erfolgreich absolviertem Praktikum lassen Sie sich die entsprechende Teilnahmebescheinigung offiziell von der Schule ausstellen und heften sie in Ihrem Praktikumsbuch ab.

Praktika, die durch die Schulen (bei den OP) bzw. Studienseminare (bei den VP) bis zum 30. April bzw. 31. Oktober auf der Praktikumsplattform zertifiziert wurden, werden zum 15. Mai bzw. 15. November nach JOGU-StINe importiert. Sollten Praktika bei der Beantragung eines Abschlusszeugnisses noch nicht übertragen sein, nimmt das HPL die Eintragung in JOGU-StINe für den Einzelfall vor. Die erfolgreiche Absolvierung sowie Zertifizierung der Praktika auf der Praktikumsplattform sind dafür allerdings Voraussetzung.

Vor oder nach manchen Praktika oder in besonderen Situationen (z. B. bei Krankheit oder Schwangerschaft während eines Praktikums oder für die Anerkennung von Praktika) sind Nachweise zu erbringen. Informieren Sie sich, was jeweils vorzulegen ist.

In den Praktika werden Sie durch die praktikumsbetreuenden Personen beraten. Insbesondere zum Abschluss der Orientierenden Praktika (d. h. am Ende des zweiten Orientierenden Praktikums), nach dem VP Bachelor und nach dem VP Master werden diese Beratungsgespräche auch dokumentiert und sind Bestandteil des Praktikumsbuchs.

Es ist möglich, Orientierende Praktika anerkennen zu lassen. Für die Vertiefenden Praktika ist dies aufgrund der Betreuung durch die Studienseminare ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Orientierende Praktika.

Das Career Counselling for Teachers (CCT) ist ein Online-Self-Assessment zur Überprüfung der persönlichen Eignung und Motivation für den Lehrberuf. Es richtet sich sowohl an Studieninteressierte und Studierende als auch an Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie erfahrene Lehrpersonen. In Rheinland-Pfalz ist das Instrument verpflichtend in die Lehramtsausbildung eingebunden. So ist spätestens nach dem OP2 die CCT-Tour 2 und sowohl nach dem VP Bachelor als auch nach dem VP Master die CCT-Tour 3 durchzuführen und nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das vom Portal bereitgestellte Formular.

Vor Antritt eines Schulpraktikums ist bundesweit der Immunitätsnachweis gegen Masern vorzulegen. Als Nachweismöglichkeiten gelten:

Weiterführende Informationen finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Ministeriums für Bildung RLP.

Fehlen Studierende an einem Praktikumstag ohne ausreichende Entschuldigung oder aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, gilt das Praktikum als nicht erfolgreich absolviert.

Im Falle einer Erkrankung oder Verhinderung aus zwingenden Gründen ist während Orientierender Praktika die Schule und während Vertiefender Praktika das zuständige Studienseminar unverzüglich zu informieren. Dies gilt auch, wenn das Praktikum aus diesen Gründen nicht angetreten werden kann. Zudem ist ein ärztliches Attest bzw. ein begründeter Antrag bei der Schule (bei den OP) bzw. beim zuständigem Studienseminar (bei den VP) vorzulegen und mit der praktikumsbetreuenden Person zu klären, ob und wie die ausgefallenen Praktikumstage (max. 3) nachgeholt werden können.

Die Entscheidung über Bestehen und Nichtbestehen eines Praktikums obliegt der Praktikumsschule bzw. dem Studienseminar, nicht der Universität. Ein nicht erfolgreich abgeleistetes Schulpraktikum kann zweimal und sollte unverzüglich wiederholt werden. Eine Wiederholung ist nur möglich, wenn die/der Studierende nach dem Praktikumsversuch an einem Beratungsgespräch mit einer praktikumsbetreuenden Person teilgenommen hat. Der Nachweis des Gesprächs erfolgt über das vorgesehene Formular, zu finden auf der Praktikumsplattform. Ist die zweite Wiederholung eines Praktikums erfolglos, führt dies zum Verlust des Prüfungsanspruches im Bachelor bzw. Master of Education.

Damit Sie Ihre Rechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Johannes Gutenberg-Universität (JGU) die notwendigen Schritte für Ihren Mutterschutz einleiten kann, ist es wichtig, dass Sie die Universität über die Schwangerschaft bzw. die Stillzeit informieren (§ 15 Abs. 1 MuSchG).
Unabhängig davon, mit wem Sie bereits über Ihre Schwangerschaft gesprochen haben: Bitte teilen Sie dem Studierendenservice Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung möglichst frühzeitig mit. Diese Meldung erfolgt über JOGU-StINe. Zum Schutz von Mutter und Kind muss die JGU auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen achten und eine konkretisierende Gefährdungsbeurteilung erstellen. Aufgrund dieser Gefährdungsbeurteilung hat die JGU festzulegen, ob und in welchem Umfang Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Studierendenservice.
Wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft ein Praktikum absolvieren möchten, ist auch für den Praktikumsort ein konkretisierende Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In Rheinland-Pfalz erfolgt dies für die Schulen in Kooperation mit dem Institut für Lehrergesundheit (IfL). Informieren Sie nach der Buchung eines OP bzw. nach der Bestätigung eines VP unmittelbar die jeweilige Schule, damit diese die erforderlichen Schritte in die Wege leiten kann. Auf der Webseite des IfL finden Sie weitere Informationen.
Bei einem Schulpraktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz oder einem außerschulischen Praktikum nehmen Sie Kontakt mit der entsprechenden Schule bzw. Bildungseinrichtung auf um zu klären, wie an Ihrer Praktikumsstelle die Gefährdungsbeurteilung erstellt wird.
Bitte beachten Sie: Je früher die Universität und ggf. die Schule/Bildungseinrichtung von Ihrer Schwangerschaft bzw. Stillzeit erfährt, desto besser kann ein wirkungsvoller Mutterschutz sichergestellt werden.

Die rechtlichen Grundlagen der Praktika sind in der „Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter“ geregelt. Sie finden sich in der Anlage 2. Weitere ministeriale Bestimmungen finden sich in den Praktikumsanleitungen, Handreichungen etc. auf der Webseite des Ministeriums für Bildung RLP.

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu den Praktika in B.Ed./M.Ed. gerne an das Studienbüro Bildungswissenschaften.

Die Zertifizierung von Orientierenden Praktika, die während des Studiums entsprechend der rheinland-pfälzischen Vorgaben außerhalb von RLP und des Saarlandes bzw. außerschulisch absolviert wurden, erfolgt durch das HPL.

Vertiefende Praktika können nur innerhalb von RLP absolviert werden. Die Zertifizierung erfolgt durch das jeweilige Studienseminar.

Die Anerkennung von vor Studienantritt absolvierten Praktika erfolgt durch das Studienbüro Bildungswissenschaften.

Aktuelle Präsentation der Info-Veranstaltung zu den Orientierenden Praktika