Das HPL stellt bei Bedarf Leistungsübersichten mit sämtlichen im Lehramt erbrachten Leistungen aus – darunter Transcripts of Records (bei Universitätswechsel oder Stipendienbewerbung) sowie BAföG-Leistungsbescheinigungen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums ist das HPL für die Ausstellung der Abschlussdokumente zuständig.
In der Regel stehen Mitte Mai und Mitte November ein deutsch- sowie englischsprachiges Transcript of Records (ToR) unter Vorbehalt für das laufende Semester in JOGU-StINe zum Download bereit. Dieses Dokument dient nur der Übersicht, kann unvollständig sein und ist nicht freigegeben.
Ein vollständiges und freigegebenes ToR kann nur bei Bedarf per E-Mail vom Studierendenaccount an das HPL beantragt werden. Dabei sind Name, Matrikelnr. sowie der Verwendungszweck (z. B. Hochschulwechsel, Arbeitsplatz- oder Stipendienbewerbung) anzugeben.
Bei Mehrfacheinschreibungen kann das vorläufige ToR aus technischen Gründen nicht automatisch bereitgestellt werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Erstellung des vollständigen Dokuments, da der gleiche Datenstand in JOGU-StINe angezeigt wird.
Es kann keine konkrete Bearbeitungsdauer für die Bereitstellung des vollständigen und freigegebenen ToRs in JOGU-StINe genannt werden. In arbeitsintensiven Phasen kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern, sodass auf eine rechtzeitige Beantragung zu achten ist.
Ist die Datenlage in JOGU-StINe unvollständig aufgrund fehlender Veröffentlichung von Bewertungen, ist vor Beantragung des vollständigen und freigegebenen ToRs das zuständige Fach zu kontaktieren. Die Ausstellung des vollständigen und freigegeben ToRs sollte erst nach vollständiger Verbuchung aller erbrachten und nachzuweisenden Leistungen beantragt werden.
Dies trifft ebenso auf freiwillige Zusatzleistungen (z. B. Studium Generale, ZDV-Kurse, ISSK-Sprachkurse oder Leistungen aus anderen Fächern) zu.
BAföG-Beziehende müssen in der Regel nach dem 3. oder 4. Fachsemester dem BAföG-Amt eine Bestätigung vorlegen, dass das Studium bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß absolviert wurde.
Der Senat der Universität Mainz hat festgelegt, dass
a) nach dem dritten Fachsemester 60 Leistungspunkte (LP),
b) nach dem vierten Fachsemester 80 LP und
c) nach dem fünften Fachsemester 100 LP
vorliegen müssen, damit ein ordnungsgemäßes Studium bescheinigt werden kann.
Das HPL erstellt für B.Ed. und M.Ed. Studierende auf Antrag eine Bescheinigung gemäß § 48 BAföG zur Vorlage beim BAföG-Amt. Dabei werden die Leistungspunkte aller abgeschlossenen Veranstaltungen und Leistungen in allen drei Fächern des Lehramtsstudiums berücksichtigt, auch wenn das dazugehörige Modul noch nicht abgeschlossen wurde. Die Vorlage eines Formblattes 5 je Fach ist damit in der Regel nicht mehr notwendig.
Ausnahme: Bei einem Fachwechsel und unterschiedlichen Fachsemestern in den jeweiligen Fächern kann weiterhin das Formblatt 5 vom BAföG-Amt verlangt werden.
Die Bescheinigung kann per E-Mail vom Studierendenaccount an das HPL beantragt werden und wird nach der Fertigstellung als PDF-Dokument per E-Mail zur Verfügung gestellt.
– Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records, Diploma Supplement jeweils nach B.Ed. und M.Ed. Abschluss
– Zertifikat nach Abschluss der Erweiterungsprüfung (Zertifikatsstudiengang)
Verbuchung aller erbrachten und bewerteten Leistungen in JOGU-StINe mit 180 LP im B.Ed. bzw. 120 LP im M.Ed sowie Zertifizierung aller erfolgreich absolvierten Praktika. Die Erstellung des Zertifikats zur Erweiterungsprüfung setzt ebenfalls die Verbuchung aller vorgesehenen LP voraus.
Praktika, die bis zum 30.04. bzw. 31.10. auf der Praktikumsplattform zertifiziert wurden, werden in der Regel bis 15.05. bzw. 15.11. nach JOGU-StINe übertragen. Sollten zertifizierte Praktika bei der Beantragung der Abschlussdokumente noch nicht importiert sein, nimmt das HPL die Eintragung in JOGU-StINe für den Einzelfall vor.
Per E-Mail vom Studierendenaccount mit Name, Matrikelnr., abgeschlossener Studiengang.
Bis zu sechs Wochen.
Werden Abschlussdokumente zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, ist bei der Planung von Prüfungs- und Studienleistungen unbedingt die Korrekturzeit durch die Lehrenden und die Ausstellungszeit für die Abschlussdokumente zu berücksichtigen.
Wenn Fristen nicht beachtet werden, gibt es keinen Anspruch auf vorgezogene Ausstellung der Abschlussdokumente.
Wir können keine garantierten Termine oder Prognosen zur Fertigstellung der Abschlussdokumente nennen.
Mehrfachanfragen verzögern den Prozess – wir bitten um einmalige Anfrage.
Versand per Post: Es kann ein frankierter und adressierter Rückumschlag (stabil, für DIN A4 Dokumente, selbstklebend) bei uns hinterlegt werden. Weicht die Anschrift hierbei von der in JOGU-StINe hinterlegten Adresse ab, so ist diesbezüglich eine originalunterschriebene Erklärung beizulegen.
Abholung: Während der Sprechzeiten und unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Die aktuellen und ggf. abweichenden Sprechzeiten finden Sie auf unserer Startseite. Alternativ kann eine bevollmächtigte Person die Unterlagen abholen. Die Vollmacht ist vom Vollmachtnehmer entweder im Original vorzulegen (keine eingescannten Unterschriften) oder vom Vollmachtgeber vor der Abholung vom Studierendenaccount oder einer anderen in JOGU-StINe hinterlegten E-Mail-Adresse (mit eingescannter Unterschrift) an hpl@uni-mainz.de zu senden.
Englischsprachige Dokumente: Hinsichtlich dieser kontaktieren Sie bitte das HPL (hpl@uni-mainz.de).
Eine Bescheinigung über die Gesamtnote des Studienabschlusses wird von uns aus Kulanz immer zusammen mit den M.Ed.-Zeugnisunterlagen erstellt (im B.Ed. nur auf begründeten Antrag per E-Mail).
Die Bearbeitungsdauer ist nicht abschätzbar und geschieht schnellstmöglich. Eine Benachrichtigung über die Bereitstellung erfolgt nicht; der Status ist regelmäßig selbstständig in JOGU-StINe zu prüfen.
Die Vorläufige Abschlussbescheinigung wird online in JOGU-StINe unter dem Menüpunkt SERVICE > Meine Dokumente zum Download abrufbar sein.
Wir können leider keine Beglaubigungen ausstellen.
Zur amtlichen Beglaubigung von Abschriften, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente und elektronischen Dokumenten sowie von Unterschriften und Handzeichen sind u. a. die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion befugt.
Bei einer Zweitschrift handelt es sich um ein weiteres Original. Sie kann nur bei Verlust des Originals per E-Mail an hpl@uni-mainz.de bestellt werden. Eine Zweitschrift ist immer kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis). Die Rechnung mit der Zahlungsaufforderung wird mit der Zweitschrift versendet (vorab bitte kein Geld überweisen!).
Die Anerkennung
- der an der JGU erbrachten B.Ed.- und M.Ed.-Abschlüsse als Erste Staatsprüfung für Lehrämter zum Erwerb der Qualifikation für den Vorbereitungsdienst in RLP
- des lehramtsbezogenen Zertifikatsstudienganges als staatliches Erweiterungsfach (Drittfach)
führt die Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes in Koblenz durch. Es ist für alle Fragen des Anerkennungsverfahrens zuständig.
Nähere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie hier auf der Homepage des ZfL. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren in den Vorbereitungsdienst ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier zuständig.
Freiwillige Zusatzleistungen (z. B. Studium Generale, ZDV-, ISSK- oder sonstige Kurse) können auf Antrag bei der jeweils zuständigen Stelle aus dem Transcript of Records entfernt werden.
Soll eine Leistung aufgenommen werden, deren Daten in JOGU-StINe noch unvollständig sind, ist ebenfalls die zuständige Stelle für die Verbuchung und Veröffentlichung verantwortlich.
Wir bitten um Anfragen zu den Zeugnisunterlagen erst, nachdem alle Leistungen korrekt verbucht wurden.
Wir sind auch auf Instagram:
Gutenberg Teachers‘ Universe (coming soon):
Kontaktformular für Studierende
Hinweis: Im Rahmen der Kontaktaufnahme werden personenbezogene Daten erhoben. Im Fall der Kontaktaufnahme über eine Funktions-E-Mail-Adresse haben i. d. R. mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrkräftebildung im Zuge ihrer Auskunfts- und Beratungsaufgaben Einsicht in diese Daten.
Sämtliche erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für eine Kontaktaufnahme sowie die damit verbundene Beantwortung Ihrer Anfrage gespeichert und verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Ihr Einverständnis. Sie können sich jederzeit über Art und Umfang der zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Nach abgeschlossener Bearbeitung des Anliegens können Sie eine Löschung der personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO beantragen.
Welche Daten im Falle eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Formular ersichtlich.
Die Briefkästen von ZfL, HPL und Studienbüro Bildungswissenschaften befinden sich rechts am Haupteingang des Gebäudes.
- Beide Briefkästen können für Post an das ZfL, HPL und Studienbüro Bildungswissenschaften genutzt werden.
- Beide Briefkästen können für Bachelor- / Masterarbeiten genutzt werden.
- Die Bachelor- / Masterarbeiten können auch einzeln eingeworfen werden!
- Die Bachelor- / Masterarbeiten brauchen keinen Briefumschlag und können ohne diesen eingeworfen werden.
Sprechzeiten, Abholung/Abgabe von Unterlagen/Zeugnissen und Beratung:
(auch in der vorlesungsfreien Zeit)
Mo. 10 – 12 Uhr
Di. 10 – 12 Uhr
Mi. 13 – 15 Uhr
Do. 13 – 15 Uhr
Ausfälle oder kurzfristige Änderungen finden Sie hier!
Das Zentrum für Lehrkräftebildung hält verschiedene Beratungsangebote für Lehramtsstudierende der JGU bereit.
Zentrum für Lehrkräftebildung
Angebote von plus.ZfL
Bitte informieren Sie sich vor dem Vereinbaren einer Sprechstunde anhand unserer Übersicht über die zuständigen Ansprechpartnerinnen und -partner des B.Ed.-/M.Ed.-Studiengangs und sehen Sie bitte nach, ob Ihre Frage gegebenenfalls schon in unserem FAQ beantwortet wurde.
Hochschulprüfungsamt für das Lehramt
Studienbüro Bildungswissenschaften
Das Studienbüro Bildungswissenschaften bietet telefonische Sprechstunden, Online-Sprechstunden und auch Termine in Präsenz an. Melden Sie sich gerne direkt beim Studienbüro Bildungswissenschaften.
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