Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Lehramtsstudium an der JGU.
Eine Liste zu den wichtigsten Begriffen zum Lehramt, dem Glossar, finden Sie hier.
Eine Übersicht der zulassungsbeschränkten Fächer sowie der N.C.-Werte vergangener Semester finden Sie in den unten verlinkten Informationen.
Für die Fächer Bildende Kunst, Musik und Sport ist zusätzlich zum Zulassungsverfahren eine bestandene Eignungsprüfung erforderlich (in Kunst: Mappenprüfung).
Darüber hinaus setzen einige Fächer, beispielsweise Englisch oder Französisch, das Bestehen eines Sprachtests voraus, um an bestimmten Lehrveranstaltungen teilnehmen zu können. Die entsprechenden Regelungen sind der Prüfungsordnung zu entnehmen. Nähere Informationen zu den Sprachtests erhalten Sie in den jeweiligen Fachbereichen.
Das verpflichtende Lehramtsfach Bildungswissenschaften ist zulassungsfrei. Sobald jedoch mindestens eine von Ihnen gewählte Fachwissenschaft zulassungsbeschränkt ist, gilt für Ihre Bewerbung das Verfahren für universitätsintern zulassungsbeschränkte Studiengänge. Die konkreten Zulassungsbedingungen finden Sie in den Steckbriefen der einzelnen Studienfächer.
In einigen Studienfächern müssen neben ausreichenden aktiven und passiven Englischkenntnissen auch Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden. Genauere Informationen finden Sie in den fachspezifischen Anhängen der Prüfungsordnung sowie bei den Studienfachberaterinnen und -beratern Ihres jeweiligen Studienfachs.
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. Fristen und Termine) erhalten Sie beim Studierenden Service Center.
Da das obligatorische Lehramtsfach Bildungswissenschaften nicht zulassungsbeschränkt ist, gilt für den Bachelor of Education (B.Ed.) die Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Studiengänge — vorausgesetzt, auch die gewählten Fachwissenschaften sind nicht zulassungsbeschränkt.
Sobald jedoch mindestens eines Ihrer gewählten Fächer zulassungsbeschränkt ist, gilt für den gesamten Studiengang die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Bitte entnehmen Sie dem Studierendenservice die aktuellen Fristen und Termien:
https://www.studium.uni-mainz.de/mein-studium/fristen-termine/
Die LP werden automatisch bis Bewerbungsschluss vom Studierendenservice über JOGU-StINe abgerufen – auch aus noch nicht abgeschlossenen Modulen. Eine separate Leistungsübersicht muss nicht eingereicht werden; das HPL stellt einen Leistungsnachweis dafür nicht aus. Zur eigenen Information rechnen Sie die LP aus Ihren besuchten Veranstaltungen gemäß Prüfungsordnung bitte selbst zusammen.
Bei weiteren Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice.
Ein besonderes Merkmal des lehramtsbezogenen Bachelorstudiums ist seine polyvalente Ausrichtung. Das bedeutet: In den ersten vier Semestern sind die Studieninhalte unabhängig von der späteren Schulart identisch.
Erst ab dem fünften Semester erfolgt eine schulartspezifische Ausrichtung. An der Universität Mainz wird das Studium dann ausschließlich mit dem Ziel Lehramt an Gymnasien fortgesetzt.
Diese Struktur ermöglicht auch Hochschulwechsel:
- Sie können z. B. Ihr Studium an der RPTU beginnen und nach vier Semestern in Mainz mit der Ausrichtung Lehramt an Gymnasien weiterstudieren.
- Umgekehrt können Sie nach vier Semestern in Mainz an die RPTU wechseln und dort das Studium mit dem Ziel Lehramt an Realschulen plus fortsetzen.
Die Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien erwerben Sie nicht bereits mit dem Abschluss des Master of Education, sondern erst nach erfolgreichem Abschluss des Zweiten Staatsexamens.
Diese Lehrbefähigung berechtigt zum Unterrichten an Gymnasien, an Integrierten Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe sowie an entsprechend strukturierten Berufsbildenden Schulen.
Für das Lehramt an anderen Schularten – beispielsweise an Grundschulen – berechtigt diese Lehrbefähigung nicht. In diesem Fall ist eine gesonderte Prüfung im Rahmen eines Wechsels der Lehramtsausbildung erforderlich.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim zuständigen Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen.
Diese Abschlüsse können Sie in Rheinland-Pfalz nur an folgenden Universitäten erwerben:
- RPTU – Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau
- Universität Trier
- Universität Koblenz
Für beide Studiengänge gelten besondere Regelungen hinsichtlich Zulassung und Studienstruktur. Wir empfehlen daher dringend, sich vor einem Wechsel beim Zentrum für Lehrkräfte (ZfL) der jeweiligen Universität beraten zu lassen.
Wenn Sie in den Grundschulzweig wechseln möchten, beachten Sie bitte:
- Viele lehramtsrelevante Fächer sind auch in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt. Ein Hochschulwechsel ist daher in der Regel mit dem Bestehen eines NC-Auswahlverfahrens verbunden.
- Die zusätzliche interne Zulassungsbeschränkung über die ersten beiden Module der Bildungswissenschaften wurde bislang nicht angewendet. Abhängig von Bewerberlage und Kapazitäten kann sich dies jedoch ändern.
Ja. Die Hochschulleitung hat beschlossen, für den Master of Education (M.Ed.) derzeit keine Zulassungsbeschränkungen (NC) einzuführen. Ein Übergang vom Bachelor of Education (B.Ed.) in den M.Ed. ist daher grundsätzlich direkt möglich.
Ja. Auch während des Bachelorstudiums sind Auslandsaufenthalte möglich und sinnvoll.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abteilung Internationales, die sowohl individuelle Beratungen als auch regelmäßige Informationsveranstaltungen anbietet.
Ja. Für jede studierte moderne Fremdsprache ist jeweils ein dreimonatiger Aufenthalt in einem Land der Zielsprache erforderlich.
Jeder Auslandsaufenthalt kann jedoch in bis zu zwei Abschnitte von jeweils mindestens sechs Wochen aufgeteilt werden.
Nähere Informationen zu Inhalt und Anerkennung des Auslandsaufenthalts erhalten Sie bei der Studienfachberatung Ihres jeweiligen Fachs.
Im Rahmen des Bachelor-/Master-of-Education-Studiengangs wird der Zertifikatsstudiengang „Erweiterungsprüfung (B.Ed./M.Ed.)“ angeboten.
Ein Erweiterungsfach kann ab dem 5. Fachsemester parallel zum Bachelorstudium aufgenommen werden. Damit haben Sie in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, die Lehrbefähigung in einem dritten Unterrichtsfach zu erwerben.
Bachelorarbeit:
Die Bachelorarbeit kann entweder in einem Ihrer Fachwissenschaft oder im Fach Bildungswissenschaften verfasst werden.
Masterarbeit:
Die Masterarbeit wird in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit geschrieben, jedoch nicht in den Bildungswissenschaften.
Bei Fächerkombinationen mit Bildender Kunst oder Musik muss die Masterarbeit in diesem Fach angefertigt werden.
Wenn Sie nicht prüfungsfähig sind, müssen Sie dies unverzüglich beim zuständigen Prüfungsamt oder Prüfungsausschuss melden.
Wann?
- Unverzüglich, d.h. spätestens bis zum 3. Werktag nach dem Prüfungstermin bzw. bei Verlängerung der Abgabefrist am 3. Werktag nach Krankheitsbeginn.
Womit?
- Sie benötigen ein ärztliches Attest, das Ihre Prüfungsunfähigkeit bestätigt (Attestvorlage).
- Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus.
- Im HPL muss das Attest im Original (kein Scan o.ä.) eingereicht werden – vorzugsweise über die Briefkästen oder per Post.
Wohin?
- Bei Prüfungen in den Bildungswissenschaften oder Bachelor-/Masterarbeiten an das HPL.
- Bei Prüfungen in Ihren Fächern an das jeweilige Prüfungsamt oder Studienbüro des Faches.
Tipp:
Melden Sie sich sofort – auch wenn Sie noch nicht alle Unterlagen haben. Eine vorläufige Nachricht per E-Mail kann helfen, die Frist zu wahren.
Die aktuellen Termine für explizit anzumeldende Prüfungen werden frühzeitig sowohl unter Prüfungsanmeldephasen auf der JOGU-StINe Infoseite als auch durch Plakate und Flyer auf dem Campus veröffentlicht.
In einigen Seminaren sind sie automatisch mit der Lehrveranstaltungsanmeldung auch zur Prüfung anmeldet. Das erkennen Sie daran, dass Sie bei der Lehrveranstaltungsanmeldung zur Eingabe einer TAN aufgefordert werden – eine An-/Abmeldung zur Prüfung während der Prüfungsanmeldephase ist in diesem Fall nicht möglich. Die Anmeldung zu Studienleistungen erfolgt generell implizit mit der Lehrveranstaltungsanmeldung. Konnten Sie sich hingegen ohne Eingabe einer TAN zur Lehrveranstaltung anmelden, muss die Prüfung explizit während der Prüfungsanmeldephase von Ihnen angemeldet werden.
Sollten nach einem Fachwechsel Probleme bei der Anmeldung auftreten, ist die wahrscheinlichste Ursache, dass Ihre begonnenen Module noch der alten Fächerkombination zugeordnet sind. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich während der Prüfungsanmeldephase an das Studienbüro/Prüfungsamt des Faches, in dem Sie sich zur Prüfung anmelden möchten.
Bei weiteren technischen Problemen mit JOGU-StINe wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Hotline des JOGU-StINe Service Teams.
Wichtig: Anmeldeprobleme müssen unverzüglich innerhalb der Prüfungsanmeldefrist dem Prüfungsamt gemeldet werden, damit ggf. eine Nachmeldung prüfungsrechtlich möglich ist. Bei den Prüfungsanmeldefristen handelt es sich um Ausschlussfristen, die streng eingehalten werden müssen, damit bei der großen Anzahl der Studierenden die Organisation möglich bleibt.
An den JOGU-StINe-Support
Informationen zum Generieren eines neuen TAN-Blocks im Web, Deaktivierung sowie Ausstellung eines neuen TAN-Blocks nach Verlust finden Sie auf der JOGU-StINe Infoseite.
Bei den Prüfungsanmeldephasen handelt es sich um Ausschlussfristen. Eine Nachmeldung wegen Fristversäumnis ist aus prüfungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Nachmeldungen erfolgen nur, wenn nachweislich ein technisches Problem von Seiten der Universität oder eine Krankheit die Anmeldung unmöglich gemacht hat. Die Gründe sind mit entsprechendem Nachweis unverzüglich und i. d. R. vor Ende der Anmeldephase geltend zu machen.
Die Prüfungsanmeldephasen sowie die Prüfungsanmeldungen sind verbindlich. Die Abmeldung von einer Prüfung ist nur während des entsprechenden An-/Abmeldezeitraums möglich. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen können, informieren Sie das Prüfungsamt unverzüglich über Ihre Prüfungsunfähigkeit mit entsprechendem Nachweis.
Hinweise zur Anmeldung der Wiederholung einer Modul(teil-)prüfung in den Bildungswissenschaften erhalten Sie von uns per JOGU-StINe-Systemnachricht. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch. Beachten Sie vor allem die Frist zur Anmeldung der Wiederholungsprüfung – Sie werden nicht automatisch angemeldet! Modul(teil-)prüfungen können höchstens zweimal wiederholt werden.
Da die Wiederholung einer Studienleistung (anders als Prüfungsleistungen!) beliebig oft durchgeführt werden kann, gelten für Studienleistungen keine Wiederholungsfristen. Sie melden die Wiederholung der Studienleistung in den Bildunsgwissenschaften direkt bei dem/der Dozierenden schriftlich per Wiederholungsformular an. Alternativ können Sie die Lehrveranstaltung und die Studienleistung im Rahmen der Veranstaltung wiederholen – dafür melden Sie sich erneut während der Lehrveranstaltungsanmeldephase an.
Für die Bewertung schriftlicher Leistungen in den Bildungswissenschaften benötigen die Lehrenden i. d. R. bis zu vier Wochen, bei der Bachelor- und Masterarbeit bis zu sechs Wochen. Die Bekanntgabe der Noten erfolgt ausschließlich durch das Prüfungsamt mittels Veröffentlichung in JOGU-StINe, und zwar sobald die Noten aller Prüfungsteilnehmer Ihres Kurses übermittelt wurden – Einzelne Noten werden i. d. R. vorab nicht übermittelt und veröffentlicht (Ausnahme Bachelor- und Masterarbeit).
Ist nach mehr als vier Wochen (bzw. sechs Wochen bei Bachelor-/Masterarbeit) die Note in JOGU-StINe noch nicht veröffentlicht, können Sie zunächst bei den Lehrenden nach dem Stand fragen.
Module werden für alle und erst dann veröffentlicht, wenn die Noten aller Teilnehmer aller Kurse in dem Modul eingetragen sind. Bitte sehen Sie von Anfragen dazu ab, es sei denn, Sie benötigen die Veröffentlichung eines Moduls aus wichtigen Gründen dringend. Bis zur Modulveröffentlichung können Sie unter Ergebnisse – Modulleistungen selbst sehen, ob Sie alles im Modul belegt haben.
Unter „Mein Studium“ – „Veranstaltungen“ sehen Sie alle Veranstaltungen, zu denen Sie sich angemeldet haben. Eine separate Anmeldung zur Aktiven Teilnahme gibt es nicht – sie erfolgt automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung. Die Aktive Teilnahme wird ohne Note/Bewertung erbracht.
Bei Nichterbringung werden Sie nach der Vorlesungszeit inaktiv gesetzt – die Veranstaltung ist in der Leistungsübersicht entsprechend ausgegraut. Sie können die Veranstaltung im kommenden Semester erneut anmelden und absolvieren.
Wird das Ergebnis einer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel beeinflusst, wird die Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Wird der Ablauf einer Prüfung vorsätzlich gestört, so kann die Fortsetzung der Prüfungsleistung untersagt werden – die Prüfung wird als „nicht ausreichend“ gewertet. In schwerwiegenden Fällen kann der zuständige Prüfungsausschuss die Teilnahme an weiteren Prüfungsleistungen ausschließen.
Die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt i. d. R. im Laufe des 5. Semesters, der Masterarbeit im Laufe des 3. Semesters, des Faches, in dem die Arbeit geschrieben wird.
Spätestens bis zum 12. Semester muss die Bachelorarbeit, bis zum 8. Semester die Masterarbeit, angemeldet werden. Dabei ist immer das niedrigste Fachsemester maßgeblich, unabhängig davon, in welchem Fach die Arbeit verfasst wird. Ob und wie viele Leistungen im Studium noch offen sind, ist unerheblich. Verlängerungen der Regelstudienzeit durch den Studierendenservice, z. B. aufgrund der Pandemie, wirken sich automatisch auf die maximale Anmeldefrist der Bachelor-/Masterarbeit aus. Individuelle Fristverlängerungen, z. B. aufgrund der Erziehung eines Kindes, beantragen Sie bitte beim HPL.
Eine frühzeitige Anmeldung der Bachelor-/Masterarbeit vor dem 5. bzw. 3. Fachsemester ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
1. Bestätigung vom Studienbüro des Faches, dass die Leistungen der ersten vier Fachsemester B.Ed. bzw. der ersten beiden Fachsemester M.Ed. in dem Fach abgeschlossen sind, in dem Sie die Arbeit schreiben möchten.
2. Schriftliche Einverständniserklärung des/der Betreuenden, dass die Arbeit vorzeitig geschrieben wird.
Beides kann im HPL per Mail an hpl@uni-mainz.de eingereicht werden.
Berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Bachelor-/Masterarbeit neben der Schreibzeit unbedingt die sechswöchige Korrekturzeit durch die Prüfer/innen und die sechswöchige Zeugniserstellungsfrist, wenn Sie Ihre Arbeit als letzte Leistung erbringen und Ihre Abschlussdokumente zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen.
Sie müssen sich grundsätzlich eigenständig ein Thema für die Bachelor-/Masterarbeit und eine/n geeignete/n Person als Betreuer/in suchen.
Falls Sie kein Thema und keine/n Betreuer/in finden, können wir Sie bei der Suche gerne unterstützen. Dabei können Sie nur das Fach festlegen, nicht den Bereich oder das Themengebiet. Das Thema würde ggf. zugeteilt werden. Sollten Sie die Zuteilung wünschen, wenden Sie sich bitte an das HPL.
Fachauswahl:
Die Bachelorarbeit kann entweder in einem der gewählten Fächer – ausgenommen Bildende Kunst und Musik – oder im Fach Bildungswissenschaften verfasst werden.
Die Masterarbeit wird in einem anderen Fach als die Bachelorarbeit geschrieben, jedoch nicht in den Bildungswissenschaften. Bei Fächerkombinationen mit Bildender Kunst oder Musik muss die Masterarbeit in diesem Fach angefertigt werden.
Umfang
Der inhaltliche Umfang wird von dem/der Betreuer/in vorgegeben und begrenzt sich auf eine Bearbeitungszeit von 8 Wochen bei der Bachelorarbeit und 6 Monate (4 Monate Vollzeit) bei der Masterarbeit. Es gibt keine rechtlichen Vorgaben zur Seitenzahl – richten Sie sich an die Empfehlungen des Faches bzw. des/der Betreuers/in.
Deckblatt
Bezüglich des Deckblattes gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Bitte orientieren Sie sich an den Vorgaben Ihres/Ihrer Betreuers/Betreuerin. Ansonsten sollte das Deckblatt Name, Vorname, Matrikelnr., Titel der Arbeit, Fach sowie Namen beider Prüfer/innen enthalten.
Eigenständigkeitserklärung
Denken Sie unbedingt an die schriftliche Erklärung, in der Sie versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet wurden. Unterschreiben Sie die Erklärung original und binden Sie sie jeweils als letzte Seite mit in die Arbeit ein. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.
Deutschsprachige Zusammenfassung
Bei der Abfassung der Bachelor-/Masterarbeit in einer anderen Sprache als der deutschen Sprache ist der Arbeit eine Zusammenfassung in Deutsch beizufügen. Wir empfehlen, die deutschsprachige Zusammenfassung auf eine Seite zu beschränken und mit einzubinden.
Der Ausgabeantrag muss vollständig ausgefüllt und von Ihnen sowie beiden Prüfer/innen original (kein Scan o.ä.) unterschrieben werden. Solange insbesondere Ihre Unterschrift und die des/der Erstprüfers/in nicht im Original vorliegt, ist formal kein Antrag gestellt. Der Antrag ist unverzüglich, d.h. innerhalb von drei Werktagen nach dem Datum der Unterschrift des/der Erstprüfers/in beim HPL einzureichen. Sollte die Unterschrift des/der Zweitprüferin in dieser Zeit nicht eingeholt werden können, kann diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden – vorzugsweise auf einer Kopie des ausgefüllten Antrags.
Sie können den Antrag über unsere Briefkästen, persönlich während unserer Sprechstunde oder per Post (hier zählt das Datum des Poststempels) einreichen.
Wichtig: Die digitale Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig.
Sie finden den entsprechende Antrag auf unserer Homepage unter „Formulare und Downloads„. Beachten Sie auch Seite 2 des Antrags.
Lesen Sie bitte hier weiter.
Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung einen Ausgabebescheid per E-Mail an Ihren Studierendenaccount. Beachten Sie die darin enthaltene Abgabefrist und Hinweise bitte genau. Die Arbeit muss bis spätestens zum letzten Tag der Abgabefrist um 23:59 Uhr eingereicht werden. Es gibt keine frühestmögliche Frist.
Die Prüfungsordnung sieht ausschließlich die Abgabe in gebundener Form und dreifacher Ausfertigung vor. Eine digitale Version ist nicht zulässig, darf entsprechend nicht zur Korrektur herangezogen werden und ist bei Abgabe nicht fristwahrend. Sollten Sie große Datenmengen haben, können diese auf einem USB-Stick – ebenfalls dreifach – mit den Exemplaren der gebundenen Arbeit abgegeben werden.
Wir empfehlen Klebebindung und Softcover.
Die Arbeit ist ausschließlich beim HPL abzugeben! Für die fristgerechte Abgabe haben Sie drei Möglichkeiten:
1. Briefkasten
- Es stehen zwei Briefkästen rechts am Haupteingang des Philosophicums II zur Verfügung.
- Werfen Sie die drei Exemplare bitte einzeln und ohne Umschlag ein.
2. HPL Sprechstunde
- Möchten Sie Ihre Arbeit persönlich abgeben, ist dies nur während unserer Sprechstunde möglich.
3. Postversand
- Achten Sie hierbei auf einen gut leserlichen Poststempel, da dieser als Abgabedatum zählt.
Hinweis: Wir stellen keine Bestätigung über die Abgabe der Bachelor-/Masterarbeit aus! Bitte sehen Sie von Anfragen diesbezüglich ab.
Sind die Arbeiten formal vollständig, leiten wir jeweils ein Exemplar an Erst- und Zweitprüfer/in weiter.
Außerhalb der Sprechzeiten können Sie einen der beiden Briefkästen am Gebäude nutzen; die Arbeiten sind dort sicher verwahrt.
Alternativ ist auch eine Zusendung per Post möglich. In diesem Fall gilt der Poststempel bzw. der Einlieferungsvermerk der Poststelle als Abgabedatum.
Eine persönliche Abgabe Ihrer Arbeit ist nur während der Sprechzeiten möglich.
Die Korrekturfrist beträgt bis zu sechs Wochen. Bitte sehen Sie von Notenanfragen während dieser Zeit ab.
Nach erfolgter Korrektur senden die Prüfer/innen die Gutachten an das HPL. Sobald uns beide Gutachten vorliegen, informieren wir Sie über das Ergebnis in JOGU-StINe und per Notenbescheid (postalische Zusendung).
Sie müssen bis zur Erbringung Ihrer letzten Prüfungsleistung, also auch bis zur Abgabe Ihrer Bachelor-/Masterarbeit eingeschrieben sein. Steht nur noch die Bewertung aus, müssen Sie während der Korrekturfrist sowie der Zeugniserstellung nicht mehr eingeschrieben sein.
In der Regel ist es ausreichend, wenn alle B.Ed. Leistungen, inkl. Bachelorarbeit, bis zum letzten Tag des Semesters der Doppeleinschreibung (31.03./30.09.) in JOGU-StINe verbucht sind. Verbindliche Aussagen dazu kann allerdings nur der Studierendenservice geben.
Berücksichtigen Sie deshalb bei der zeitlichen Planung Ihrer Bachelorarbeit unseren Prozess der Weiterleitung an die Prüfer/innen und deren sechswöchige Korrekturfrist.
In der Regel ist es ausreichend, wenn alle Leistungen des B.Ed. Studiums in JOGU-StINe bis zum letzten Tag des ersten M.Ed. Semesters verbucht sind. Berücksichtigen Sie bei der zeitlichen Planung Ihrer Bachelorarbeit unseren Prozess der Weiterleitung an die Prüfer/innen, deren sechswöchige Korrekturfrist sowie die sechswöchige Zeugniserstellungsfrist. Sollte der Studierendenservice eine Vorabbescheinigung akzeptieren, beantragen Sie diese bitte bei uns. Bedenken Sie aber, dass auch diese nicht „per Knopfdruck“ erstellt werden kann und es keinen Rechtsanspruch darauf gibt.
Die Korrekturexemplare werden 2 Jahre beginnend ab dem Datum des Studienabschlusses bei uns aufbewahrt. Die Rückgabe können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist per E-Mail beantragen. Beantragen Sie keine Rückgabe, werden die Exemplare vernichtet.
Die Abholung der Exemplare erfolgt gegen Vorlage eines Lichtbildausweises während unserer Sprechzeiten. Holen Sie die Exemplare nicht innerhalb von vier Wochen nach unserer Abholbenachrichtigung ab, werden sie ohne weitere Benachrichtigung vernichtet.
Nein. In den lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen in Rheinland-Pfalz ist ein Schulpraktikum vor Studienbeginn nicht vorgesehen.
Alle verpflichtenden Schulpraktika sind fest in das Studium integriert und werden im Rahmen des Studienverlaufs absolviert.
Bitte informieren Sie sich vorab auf der Website zu den Praktika. Dort finden Sie alle wichtigen Hinweise zu Ablauf, Anforderungen und Fristen.
Melden Sie Ihr Praktikum unbedingt innerhalb der vorgesehenen Buchungszeiträume über die Praktikumsseite an. Nur so kann eine reibungslose Anerkennung gewährleistet werden.
Nach erfolgreich abgeschlossenem Praktikum reichen Sie bitte möglichst zeitnah die Bescheinigung der Schule zusammen mit einer Kopie beim HPL ein. Wir prüfen die Unterlagen und verbuchen das Praktikum, damit Sie sich im nächsten Buchungszeitraum für ein weiteres Praktikum anmelden können.
Bitte beachten Sie: Ohne diese Bestätigung („Zertifizierung“) eines außerhalb von Rheinland-Pfalz absolvierten Praktikums durch das HPL ist eine Anmeldung zu weiteren Praktika über die Praktikumsseite nicht möglich.
Alternativ können Sie uns die Bescheinigung auch per Post zusenden. Bitte senden Sie in diesem Fall nicht das Original, da Sie dieses für Ihr Praktikumsbuch benötigen. Reichen Sie stattdessen eine amtlich beglaubigte Kopie ein; eine einfache Kopie ist nicht ausreichend.
Bitte beachten Sie: Innerhalb eines Praktikumszeitraums können ausschließlich OP 1 und OP 2 kombiniert werden. Die Kombination von OP 2 und VP 1 ist nicht zulässig.
Informieren Sie sich frühzeitig über Dauer und zeitliche Lage des Praktikumszeitraums. Dieser liegt außerhalb der Vorlesungszeit und der Schulferien und überschneidet sich häufig mit dem Prüfungskorridor. In der Regel ist das Zeitfenster nach dem Sommersemester größer als nach dem Wintersemester.
Sobald die Buchungsphase für Ihr nächstes Praktikum beginnt, buchen Sie zunächst dieses Praktikum. Gegen Ende der Buchungsphase besteht im sogenannten Sonderbuchungszeitraum die Möglichkeit, ein zweites Praktikum hinzuzubuchen. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte der Kurzübersicht zu den Buchungsterminen.
Achten Sie bei der Buchung darauf, dass das zuerst zu absolvierende Praktikum (OP 1) zeitlich vor dem zweiten Praktikum (OP 2) liegt.
Ja, das ist korrekt.
Mit Inkrafttreten des Landesgesetzes zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften (IKFWBLehrG) vom 27. November 2015 gelten seit dem Sommersemester 2016 neue Regelungen für die Orientierenden Praktika.
Demnach muss mindestens ein Orientierendes Praktikum in Rheinland-Pfalz oder im Saarland an einer Schwerpunktschule absolviert werden.
Für Praktika an Schulen in Rheinland-Pfalz und im Saarland, die über die Praktikumsplattform verwaltet werden, ist eine Buchung ausschließlich über diese Plattform möglich. Eine direkte Bewerbung bei der Schule ist in diesen Fällen nicht zulässig.
Für Schulen außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland gilt das umgekehrte Verfahren:
Hier wenden Sie sich zunächst selbstständig an eine Schule Ihrer Wahl und klären, ob das Praktikum gemäß den rheinland-pfälzischen Vorgaben durchgeführt werden kann. Lassen Sie sich die Zusage schriftlich bestätigen (z. B. bei einer Schule in Hessen). Anschließend melden Sie das geplante Praktikum innerhalb des Buchungszeitraums unter Angabe der Schule und des vereinbarten Zeitraums auf der Plattform an.
Wichtig:
Praktika an Schulen in Rheinland-Pfalz oder im Saarland, die nicht über die Plattform gebucht wurden, werden nicht anerkannt.
Orientierende Praktika können grundsätzlich auch in anderen Bundesländern absolviert werden, sofern die Praktikumsanforderungen des Landes Rheinland-Pfalz vollständig erfüllt werden.
Es wird jedoch dringend empfohlen, mindestens ein Orientierendes Praktikum an einer Schule in Rheinland-Pfalz oder im Saarland zu absolvieren.
Ein Vertiefendes Praktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist nicht möglich.
Orientierende Praktika können auch im Ausland absolviert werden, sofern es sich um eine deutsche Auslandsschule handelt.
Vor der Planung eines Auslandspraktikums sollten Sie jedoch unbedingt mit Frau Katharina Graf vom Studienbüro Bildungswissenschaften klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung möglich ist.
Es wird dringend empfohlen, bereits vor Beginn des Praktikums eine schriftliche Bestätigung der Schule einzuholen, dass das Praktikum gemäß den rheinland-pfälzischen Vorgaben durchgeführt wird.
Bitte suchen Sie mit der schriftlichen Bestätigung die Sprechstunde des Hochschulprüfungsamts für das Lehramt (HPL) auf. Dort werden Ihre Unterlagen geprüft und das Praktikum entsprechend auf der Praktikumsplattform verbucht.
Nein. Die saarländischen Schulen, die nicht auf der Praktikumsplattform erfasst sind, stehen ausschließlich Studierenden der Universität des Saarlandes (Saarbrücken) für ihre Praktika zur Verfügung. Für Studierende aus Rheinland-Pfalz ist es daher nicht möglich, an diesen Schulen ein Praktikum zu absolvieren.
Bitte beachten Sie außerdem: Praktika an saarländischen Schulen, die nicht über die Praktikumsplattform gebucht wurden, werden nicht anerkannt.
Grundsätzlich ist eine Anerkennung möglich, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt sind. In jedem Fall ist jedoch eine individuelle Prüfung erforderlich.
Bitte wenden Sie sich unter Vorlage der entsprechenden Praktikumsbescheinigungen bzw. vergleichbarer Nachweise an Frau Katharina Graf vom Studienbüro Bildungswissenschaften.
Nach positiver Prüfung erfolgt die formale Anerkennung durch das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL).
Nein. Sie nehmen lediglich an einer Vorbereitungsveranstaltung teil, und diese dauert jeweils einen Tag.
Die Studienseminare bieten die Veranstaltungen jedoch an unterschiedlichen Terminen an. Dadurch erstreckt sich der gesamte Angebotszeitraum über mehrere Wochen.
Nein. Für die Wahl der Vorbereitungsveranstaltung spielt es keine Rolle, für welche Schulart das jeweilige Studienseminar zuständig ist. Die Inhalte der Veranstaltungen sind inhaltlich aufeinander abgestimmt und gleichwertig.
Wählen Sie daher einfach einen Termin an einem Studienseminar, der für Sie zeitlich passend ist und den Sie gut erreichen können.
Nein. In der Vorbereitungsveranstaltung werden Sie umfassend auf Inhalte und Anforderungen aller Orientierenden Praktika vorbereitet. Daher ist der Besuch einer einzigen Vorbereitungsveranstaltung ausreichend – auch wenn Sie OP 1 und OP 2 im selben Zeitraum absolvieren.
Nein, das ist nicht erforderlich.
Es wird zwar dringend empfohlen, die Vorbereitungsveranstaltung vor Beginn des OP 1 zu absolvieren. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, können Sie die Veranstaltung auch zu einem späteren Zeitpunkt besuchen.
Aus inhaltlichen Gründen sollte die Teilnahme möglichst zeitnah nachgeholt werden. Spätestens vor Beginn des OP 2 muss die Vorbereitungsveranstaltung jedoch erfolgreich absolviert worden sein.
Eines der beiden Orientierenden Praktika (OP) sollte, die Vertiefenden Praktika im Bachelor und Master müssen in der Regel an einer Schule absolviert werden, die Ihrer angestrebten Schulart entspricht.
Wenn Sie das Studienziel „Lehramt an Gymnasien“ gewählt haben, können Sie bei der Buchung zwischen folgenden Schularten wählen:
- Gymnasium
- Integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe
- Berufsbildende Schule, sofern
- sie über eine BOS II oder ein berufliches Gymnasium verfügt und
- die allgemeinbildenden Fächer bzw. das entsprechende allgemeinbildende Fach (für das Vertiefende Praktikum im Bachelor oder Master) anbietet, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten.
Für die Vertiefenden Praktika werden Ihnen bei der Buchung – nach Auswahl des entsprechenden Faches – die in Frage kommenden Schulen direkt auf der Praktikumsplattform angezeigt..
Davon wird dringend abgeraten.
Für den Rollenwechsel von der Schülerin bzw. vom Schüler zur angehenden Lehrkraft ist es wichtig, das Praktikum möglichst unvoreingenommen an einer neuen Schule zu beginnen. Zudem verfolgen die Orientierenden Praktika das Ziel, unterschiedliche Schulen und Schularten kennenzulernen und neue Einblicke in schulische Praxis zu gewinnen.
Sollten Sie dennoch ein Praktikum an Ihrer ehemaligen Schule anstreben, ist zu beachten, dass die Schule die Durchführung des Praktikums ablehnen kann.
Die Zertifizierung erfolgt durch das HPL – vorausgesetzt, Sie haben sich zuvor auf der Praktikumsplattform angemeldet.
Einzureichen sind:
- Original-Bescheinigung über Teilnahme am OP1 oder OP2 außerhalb RLP/Saarland
- Bei OP2 zusätzlich:
- Original-Bescheinigung über Beratungsgespräch
- Nachweis der absolvierten CCT 2 Tour
- Kopien aller Originaldokumente
Einreichung:
Per Post oder Briefkasten (mit frankiertem und adressiertem Rückumschlag!) oder persönlich während der HPL-Sprechstunde.
Liegen uns alle erforderlichen Unterlagen vor, prüfen wir diese und buchen das Praktikum anschließend auf der Plattform ein.
Die Erstellung der Abschlussdokumente setzt voraus, dass alle Leistungen bewertet sowie in JOGU-StINe verbucht und veröffentlicht sind. Erst wenn Ihre Leistungsübersicht 180 LP im B.Ed. bzw. 120 LP im M.Ed. ausweist, können wir die Bestätigung Ihres Abschlusses in Bearbeitung nehmen.
Bitte unterstützen Sie uns bei einer zügigen Zeugniserstellung, indem Sie uns per E-Mail informieren, sobald Sie alle Leistungen ihres Studiums erfolgreich abgeschlossen haben und alle Ergebnisse vorliegen.
Bis zu sechs Wochen.
Benötigen Sie die Abschlussdokumente zu einem bestimmten Zeitpunkt, berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Prüfungs- und Studienleistungen unbedingt die Korrekturzeit durch die Prüfer/innen und die sechswöchige Zeugniserstellungsfrist.
Wenn Fristen nicht beachtet werden, haben Sie keinen Anspruch auf vorgezogene Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente.
Wir können keine garantierten Termine oder Prognosen zur Fertigstellung der Abschlussdokumente nennen.
Ein Rechtsanspruch auf eine vorläufige Abschlussbescheinigung besteht nicht – sie wird von uns, falls rechtzeitig möglich, aus Kulanz erstellt.
Für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst erstellen wir die vorläufige Abschlussbescheinigung im Zuge mit der Bearbeitung der M.Ed. Zeugnisunterlagen. Sie dient als Bescheinigung über die Gesamtnote des M.Ed. Abschlusses und wird in JOGU-StINe zum Download unter dem Menüpunkt SERVICE > Meine Dokumente zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitungsdauer ist nicht abschätzbar und geschieht schnellstmöglich. Sie werden von uns über die Bereitstellung nicht informiert – bitte schauen Sie regelmäßig selbst in JOGU-StINe nach! Informieren Sie sich bitte beim Landesprüfungsamt, ob Sie bereits mit der vorläufigen Abschlussbescheinigung die Anerkennung als 1. Staatsprüfung dort beantragen können.
Sollten Sie eine vorläufige Bescheinigung zum B.Ed. Abschluss benötigen, können Sie diese per E-Mail beim HPL unter Nennung des Verwendungszwecks frühestens eine Woche vor dem Ende einer Frist beantragen.
Wichtig! Beachten Sie bitte, dass auch die vorläufige Abschlussbescheinigung eine gewisse Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt und erst dann erstellt werden kann, wenn alle Leistungen in JOGU-StINe verbucht sind.
Die Abschlussdokumente werden ausschließlich in Papierform und in einfacher Ausfertigung ausgestellt. Nach Fertigstellung werden Sie per E-Mail an Ihren Studierendenaccount benachrichtigt. Sie haben folgende Möglichkeiten:
1. Persönliche Abholung
- Möchten Sie Ihre Abschlussdokumente persönlich abholen, ist dies nur während unserer Sprechstunde möglich.
- Alternativ kann eine bevollmächtigte Person die Unterlagen abholen. Die Vollmacht kann vom Bevollmächtigten entweder im Original bei der Abholung vorgelegt (keine eingescannten Unterschriften) oder von Ihnen vor der Abholung vom Studierendenaccount oder einer anderen in JOGU-StINe hinterlegten E-Mail-Adresse (mit eingescannter Unterschrift) an hpl@uni-mainz.de gesendet werden.
2. Postversand
- Sie können einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag (stabil, für DIN A4 Dokumente, selbstklebend) bei uns einreichen. Weicht die Anschrift hierbei von der in JOGU-StINe hinterlegten Adresse ab, so legen Sie diesbezüglich bitte eine von Ihnen originalunterschriebene Erklärung bei.
Leider kann das HPL keine Beglaubigungen ausstellen. Zur amtlichen Beglaubigung von Abschlussdokumenten sind u. a. die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion befugt.
Beglaubigte Kopien werden von folgenden Stellen ausgestellt:
- Gemeindeverwaltungen (z. B. Bürgerbüro, Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher)
- Stadtverwaltungen (Rathaus)
- Kreisverwaltungen
- Gerichte
- Notare
Nicht zur amtlichen Beglaubigung berechtigt sind unter anderem:
Wohlfahrtsverbände, Pfarrämter, Dolmetscher, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, der AStA, das Studentenwerk sowie weitere vergleichbare Einrichtungen.
Schulen, staatliche Studienkollegien, Universitäten und Übersetzer dürfen ausschließlich die von ihnen selbst ausgestellten Dokumente beglaubigen.
Beglaubigungen im Ausland
Im Ausland sind die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland sowie die jeweils zuständigen Behörden des betreffenden Landes zur Ausstellung amtlicher Beglaubigungen befugt.
Bitte beachten Sie, dass es bei fremdsprachigen Zeugnissen zu Schwierigkeiten kommen kann. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes.
Ja. Leistungsübersichten, Zeugnisse, Urkunden usw. können Ihnen per Post zugesandt werden, wenn Sie uns einen frankierten und adressierten Rückumschlag zusenden.
Bitte beachten Sie:
- Sorgen Sie für eine ausreichende Frankierung.
- Verwenden Sie für wichtige Dokumente ein entsprechend stabiles bzw. schützendes Kuvert.
- Weicht die Empfängeradresse auf dem Umschlag von der in JOGU-StINe hinterlegten Adresse ab, legen Sie bitte eine original unterschriebene Erklärung bei.
In der Regel stehen Mitte Mai und Mitte November ein deutsch- sowie englischsprachiges Transcript of Records unter Vorbehalt (vorläufiges ToR) für das laufende Semester in JOGU-StINe zur eigenen Übersicht bereit.
Sind Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben, kann das vorläufige ToR aus technischen Gründen ggf. nicht automatisch bereitgestellt werden.
Eine konkrete Bearbeitungsdauer kann nicht genannt werden. Bitte beantragen Sie ein vollständiges und freigegebenes ToR rechtzeitig per E-Mail an das HPL und rechnen Sie mit mehreren Wochen. Geben Sie bitte immer den Verwendungszweck mit an und ob Sie das ToR in englischer Sprache benötigen (ansonsten erstellen wir ausschließlich das deutschsprachige ToR).
Während des Bearbeitungsprozesses kann es sein, dass Sie über jede Aktualisierung des vorläufigen ToRs in JOGU-StINe informiert werden – dies bedeutet nicht die Fertigstellung und kann ignoriert werden. Wir informieren Sie per E-Mail von hpl@uni-mainz.de, sobald das endgültige und freigegebene ToR für Sie in JOGU-StINe zum Download bereitsteht.
Das HPL erstellt auf Antrag per E-Mail eine Bescheinigung nach § 48 BAföG, die bestätigt, dass Sie die geforderten Leistungspunkte bereits erworben haben (mindestens 60 LP nach dem 3. Fachsemester bzw. 80 LP nach dem 4. Fachsemester – 100 LP nach dem 5. Fachsemester).
Eine konkrete Bearbeitungsdauer kann nicht genannt werden – bitte rechnen Sie mit mehreren Wochen. Die Bescheinigung erhalten Sie als PDF-Dokument per E-Mail an Ihren Studierendenaccount. Sie berücksichtigt alle erworbenen LP aus den drei Lehramts‑Fächern, auch wenn das zugehörige Modul noch nicht abgeschlossen ist.
Bei unterschiedlichen Fachsemesterzahlen nach Fachwechsel kann das BAföG-Amt in Ausnahmefällen das Formblatt 5 verlangen. Reichen Sie in diesem Fall das Formblatt 5 in allen drei Fächern ein – das HPL füllt es nur für die Bildungswissenschaften aus.
Für Leistungen, die Sie an einer Universität usw. erbracht haben, kann die Anerkennung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass diese Leistungen gemäß den jeweils gültigen Anerkennungsregelungen als Veranstaltungen des B.Ed./M.Ed. an der JGU anerkannt werden können.
Bitte wenden Sie sich zunächst an die zuständigen Studienfachberater/innen Ihres Faches. Diese prüfen Ihre Unterlagen und stellen ggf. eine Empfehlung zur Anerkennung aus. Bitte bringen Sie zu jedem Termin den vorausgefüllten Antrag auf Anerkennung, Kopien der anzuerkennenden Leistungsnachweise sowie die entsprechenden Originale mit.
Mit dem von der Studienfachberatung ausgefüllten Antrag reichen Sie die Unterlagen anschließend beim zuständigen Prüfungsamt ein, das die Anerkennung formal vornimmt. Für Anerkennungen in den Bildungswissenschaften sowie Bachelor- und Masterarbeiten ist das HPL zuständig. Eine Liste der Studienfachberater/innen finden Sie hier.
Wenn Sie Leistungen in den Bildungswissenschaften anerkennen lassen möchten, die Sie im Rahmen eines B.Ed./M.Ed. Studiums an der JGU nach Übergangsordnung erbracht haben, können Sie sich direkt an das HPL wenden.
Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung dazu führen kann, dass Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.
Bei entsprechender Einstufung können Sie sich für das nächsthöhere Fachsemester des B.Ed.- bzw. M.Ed.-Studiengangs bewerben.
Bitte beachten Sie dabei die universitätsinternen Zulassungsbeschränkungen: Einige Fächer sind auch in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt.
Ja. Seit dem Wintersemester 2012/2013 können sich angehende Französischlehrerinnen und -lehrer in den integrierten lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (B.Ed./Licence) der Universitäten Mainz und Dijon einschreiben.
Der Studienverlauf sieht vor, dass jeweils drei Semester an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und drei Semester an der Université de Bourgogne in Dijon (Frankreich) studiert werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des binationalen Studiums erwerben die Studierenden:
- den regulären Bachelorabschluss (B.Ed.), der zur Aufnahme des Master-of-Education-Studiengangs berechtigt, sowie
- den vollwertigen französischen Abschluss „Licence“, der eine Bewerbung auf dem französischen Arbeitsmarkt oder für einen weiterführenden Masterstudiengang in Frankreich ermöglicht.
Seit dem Wintersemester 2017/18 besteht zudem die Möglichkeit, den anschließenden integrierten lehramtsbezogenen Masterstudiengang Mainz–Dijon zu absolvieren. Der erfolgreiche Abschluss (Master of Education) qualifiziert in Deutschland für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Gymnasien und bereitet in Frankreich auf den „Concours du CAPES“ vor.
Wählbare Fächer sind:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Geographie
- Geschichte
- Philosophie
- sowie Bildungswissenschaften
Die Prüfungsordnungen für den integrierten Bachelor- und Masterstudiengang Mainz–Dijon finden Sie auf der entsprechenden Webseite.
Bei Fragen oder Anliegen wenden Sie sich bitte an das Dijon-Büro.
Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen zum Dijon-Programm finden Sie auf der Homepage des Dijon-Büros.
Das Zertifikatsstudium bzw. die Erweiterungsprüfung im B.Ed./M.Ed. können Sie ab dem 5. Fachsemester aufnehmen.
Voraussetzung ist, dass Sie in mindestens einem Ihrer Studienfächer im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang bereits das vierte Fachsemester erfolgreich absolviert haben.
Das Erweiterungsfach können Sie frei aus dem Fächerangebot für das Lehramt an Gymnasien wählen.
Im Erweiterungsfach absolvieren Sie in der Regel etwa sechs Module aus dem regulären B.Ed.- bzw. M.Ed.-Studiengang.
Die verbindlichen Modulvorgaben für die Erweiterungsprüfung finden Sie in Anlage 1 der Landesverordnung über die Erweiterungsprüfung (LVO) vom 8. Juli 2011.
Nein. Im Zertifikatsstudiengang ist keine gesonderte Abschlussprüfung vorgesehen.
Stattdessen legen Sie in jedem der vorgesehenen (in der Regel etwa sechs) Module die jeweils verpflichtende Modulprüfung ab.
Wenn Sie das Zertifikatsstudium parallel zum B.Ed.- bzw. M.Ed.-Studium aufnehmen, endet die Einschreibung spätestens vier Semester nach dem erfolgreichen Ablegen der letzten Prüfung im lehramtsbezogenen Masterstudiengang.
Erfolgt die Einschreibung hingegen erst nach dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums, ist sie auf vier Semester befristet.
Ob Zulassungsbeschränkungen bestehen, hängt vom gewählten Fach ab.
Für die Einschreibung in das erste Fachsemester des Erweiterungsfachs gelten grundsätzlich dieselben Zulassungs- und Zugangsvoraussetzungen wie für das erste Fachsemester des jeweiligen Faches im Bachelor of Education. Dazu zählen beispielsweise:
- Zulassungsbeschränkungen (NC)
- Eignungsprüfungen (z. B. in Bildender Kunst, Musik oder Sport)
- Sprachvoraussetzungen (z. B. in Englisch)
- Nachweis des Latinums (Latein)
- Nachweis des Graecums (Griechisch)
Die fachspezifischen Bestimmungen zu erforderlichen Sprachkenntnissen im Anhang der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang sowie in der entsprechenden Ordnung für den Masterstudiengang gelten ebenfalls für das Erweiterungsfach.
Ja. Wenn Sie das Zertifikatsstudium bzw. die Erweiterungsprüfung im B.Ed./M.Ed. erfolgreich abgeschlossen haben, erwerben Sie mit dem Bestehen des Zweiten Staatsexamens automatisch die volle Lehrbefähigung auch für das Erweiterungsfach – einschließlich des Einsatzes in der Oberstufe.
Ja. Das zuständige Ministerium hat dem Zentrum für Lehrerbildung mitgeteilt, dass Studierende der Fächer Bildende Kunst und Musik in den lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen keine zusätzlichen Studienleistungen erbringen müssen, um die volle Lehrbefähigung im nicht-künstlerischen Zweitfach zu erwerben.
Etwa noch fehlende Kompetenzen können im Rahmen des Vorbereitungsdienstes erworben werden.
Nein. Im Vorbereitungsdienst (Referendariat) werden Sie durch Ihre Fachleiterin bzw. Ihren Fachleiter gezielt auf das Unterrichten in der Oberstufe vorbereitet und dort entsprechend eingesetzt – auch in Ihrem sogenannten „kleinen Fach“. Eine Anrechnung von Leistungen aus dem Erweiterungsstudium auf diese Ausbildungsanteile ist daher nicht möglich.
Nein. Den Vorbereitungsdienst können Sie ausschließlich in den beiden Fächern absolvieren, die Sie ursprünglich als Ihre Studienfächer gewählt haben. Das Erweiterungsfach kann hierfür nicht an die Stelle eines dieser beiden Fächer treten.
Studierende, die aktuell im Bachelor of Education an der JGU eingeschrieben sind, können sich innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfristen über das Online-Bewerbungsportal für ein Erweiterungsfach bewerben.
Lehramtsstudierende mit bereits abgeschlossenem Bachelor of Education, die sich für das erste Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Erweiterungsfachs bewerben möchten, nehmen am Zulassungsverfahren für ein Zweitstudium teil, da bereits ein erster berufsqualifizierender Abschluss vorliegt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite zum Zweitstudium.
Ja, dies ist möglich – allerdings ausschließlich mit dem Studienziel Lehramt an Gymnasien.
Externe Lehramtsstudierende, die an die JGU Mainz wechseln und sich online für den B.Ed.- bzw. M.Ed.-Studiengang bewerben, stellen im Bewerbungsportal einen zusätzlichen Antrag, wenn sie neben ihrer bisherigen Fächerkombination ein drittes Fach aufnehmen möchten.
Wenn Sie Ihr B.Ed.- bzw. M.Ed.-Studium an Ihrer bisherigen Universität fortsetzen möchten, können Sie sich an der JGU Mainz als Zweithörerin bzw. Zweithörer online für ein Erweiterungsfach bewerben.
Nein. Das lehramtsbezogene Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) ist grundsätzlich von der Studiengebührenpflicht ausgenommen.
Nein. Das Studium moderner Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch oder Russisch) im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudium (Erweiterungsprüfung) sieht keinen verpflichtenden Aufenthalt in einem Land der jeweiligen Zielsprache vor.
Bei einer Bewerbung in andere Bundesländer entscheidet das dort zuständige Ministerium bzw. die dort zuständige Behörde über die Anerkennung des Erweiterungsfaches und den Umfang der Lehrberechtigung.
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Kontaktformular für Studierende
Hinweis: Im Rahmen der Kontaktaufnahme werden personenbezogene Daten erhoben. Im Fall der Kontaktaufnahme über eine Funktions-E-Mail-Adresse haben i. d. R. mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Zentrums für Lehrkräftebildung im Zuge ihrer Auskunfts- und Beratungsaufgaben Einsicht in diese Daten.
Sämtliche erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für eine Kontaktaufnahme sowie die damit verbundene Beantwortung Ihrer Anfrage gespeichert und verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Ihr Einverständnis. Sie können sich jederzeit über Art und Umfang der zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Nach abgeschlossener Bearbeitung des Anliegens können Sie eine Löschung der personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO beantragen.
Welche Daten im Falle eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Formular ersichtlich.
Die Briefkästen von ZfL, HPL und Studienbüro Bildungswissenschaften befinden sich rechts am Haupteingang des Gebäudes.
- Beide Briefkästen können für Post an das ZfL, HPL und Studienbüro Bildungswissenschaften genutzt werden.
- Beide Briefkästen können für Bachelor- / Masterarbeiten genutzt werden.
- Die Bachelor- / Masterarbeiten können auch einzeln eingeworfen werden!
- Die Bachelor- / Masterarbeiten brauchen keinen Briefumschlag und können ohne diesen eingeworfen werden.
Sprechzeiten, Abholung/Abgabe von Unterlagen/Zeugnissen und Beratung:
(auch in der vorlesungsfreien Zeit)
Mo. 10 – 12 Uhr
Di. 10 – 12 Uhr
Mi. 13 – 15 Uhr
Do. 13 – 15 Uhr
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Zentrum für Lehrkräftebildung
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