Das Fach Bildungswissenschaften wird neben den beiden Fachwissenschaften der gewählten Unterrichtsfächer als drittes verpflichtendes Studienfach im Lehramtsstudiengang studiert. Es kann an der JGU ausschließlich im Rahmen des Bachelor und Master of Education (B.Ed./M.Ed.) belegt werden und setzt sich aus den Disziplinen Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie zusammen. Die Erziehungswissenschaft gliedert sich dabei in die beiden Bereiche Schulpädagogik und Medienpädagogik .
Die genauen prüfungsrechtlich bindenden Regelungen der Bildungswissenschaften finden Sie in den fachspezifischen Anhängen der Bachelor- und der Masterprüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang. Im Modulhandbuch werden die vermittelten Inhalte und zu erwerbenden Kompetenzen detailliert dargelegt. Diese basieren auf den durch das Ministerium für Bildung in Rheinland-Pfalz entwickelten Curricularen Standards der Studienfächer in lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengängen. Der Studienverlaufsplan gibt die dringend empfohlene Reihenfolge für die Module und Lehrveranstaltungen in den Bildungswissenschaften vor.
Im Bachelor of Education (B.Ed.) gliedern sich die Bildungswissenschaften in drei Module. Im Master of Education (M.Ed.) wird ein weiteres bildungswissenschaftliches Modul studiert. Die Module werden durch Modul(teil)prüfungen abgeschlossen, die im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltungen abzulegen sind.
Die drei bildungswissenschaftlichen Module im B.Ed. beinhalten jeweils vier Lehrveranstaltungen und umfassen je 10 Leistungspunkte (LP)/Credit Points (CP). Das bildungswissenschaftliche Modul im M.Ed. setzt sich aus zwei Lehrveranstaltungen zusammen, für die 12 Leistungspunkte vergeben werden.
Für die Veranstaltungsanmeldung in den Bildungswissenschaften gelten die universitätsweiten Anmeldefristen. Die aktuellen Fristen finden Sie u. a. auf den Informations- und Hilfeseiten von JOGU-StINe. Gegebenenfalls abweichende Anmeldephasen für die bildungswissenschaftlichen Lehrveranstaltungen werden ebenfalls in JOGU-StINe und auf dieser Homepage bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass Sie nur bei ordnungs- und fristgemäßer Rückmeldung bei der Zuteilung zu den Lehrveranstaltungen berücksichtigt werden können.
Die Zuteilung zu den Lehrveranstaltungen wird in den Bildungswissenschaften durch das Studienbüro verantwortet. Das bedeutet, dass Zusagen über Veranstaltungsplätze durch Dozentinnen und Dozenten keine Gültigkeit haben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Studienbüro Bildungswissenschaften.
Anmeldungen außerhalb der Fristen sind nur in besonderen Lebenssituationen (z. B. Betreuung von Angehörigen), bei nicht von den Studierenden verschuldeten technischen Problemen oder aus anderen schwerwiegenden, nicht durch die Studierenden zu verantwortenden Gründen möglich. Der Anspruch auf eine solche Ausnahmeregelung ist schriftlich nachzuweisen.
Die JGU versucht mittels des sog. Zeitfenstermodells, Lehramtsstudierenden unabhängig von ihrer Fächerkombination ein überschneidungsfreies bzw. möglichst überschneidungsarmes Studium zu ermöglichen. In diesem Zeitfenstermodell werden den am Lehramtsstudium beteiligten Fächern zweistündige Zeitfenster zugeteilt, innerhalb derer sie ihre Lehrveranstaltungen anbieten müssen. Das Modell berücksichtigt Veranstaltungszeiten von montags bis freitags, jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, und geht von einem Studium innerhalb der Regelstudienzeit, d. h. 6 Semester bzw. 3 Jahre im B.Ed., und gemäß der Studienverlaufspläne der Fächer aus. Die einem Fach zugewiesenen Zeitfenster variieren dabei zwischen den Studienjahren.
Das Zeitfenstermodell sieht für jedes Fach und jedes Studienjahr Kern- und Wahlzeiten vor. In den Kernzeiten sind Lehrveranstaltungen anzubieten, die jeweils nur einfach stattfinden und für die die Studierenden daher keine zeitliche Alternative haben. Die Wahlzeiten sind für Lehrveranstaltungen vorgesehen, bei denen Studierende zwischen mehreren Kursen wählen können. Die Wahlzeiten werden nochmals differenziert; es gibt für jedes Fach und Studienjahr zwei alternative Wahlzeitkorridore. Je nach Fächerkombination können Studierende entweder zu den Zeiten des Wahlzeitkorridors 1 oder zu den Zeiten des Wahlzeitkorridors 2 an Lehrveranstaltungen teilnehmen. Wenn für eine Lehrveranstaltung mehrere alternative Kurse angeboten werden, soll jeweils (mindestens) einer im Wahlzeitkorridor 1 und einer im Wahlzeitkorridor 2 angeboten werden. Weitere Kurse können grundsätzlich frei über die Woche verteilt werden. In den Bildungswissenschaften liegen jedoch in der Regel 75% aller Kurse innerhalb der Wahlzeitkorridore. Dabei wird versucht, alle Zeitfenster der Wahlzeitkorridore in gleichem Umfang zu bedienen.
Während der Kernzeiten der Bildungswissenschaften hat kein anderes Fach im jeweiligen Studienjahr Kern- oder Wahlzeiten. Alle anderen zweistündigen Zeitfenster sind zwei, in Ausnahmefällen auch drei Fächern parallel für ihre Kern- bzw. Wahlzeiten zugewiesen. Bitte beachten Sie, dass Musik und Kunst nicht in das allgemeine Zeitfenstermodell integriert sind und eigene Zeiten haben.
Wenn Sie feststellen, dass sich Lehrveranstaltungen in Ihrem Lehramtsstudium überschneiden, obwohl Sie nach den Studienverlaufsplänen Ihrer Fächer studieren, können Sie die Überschneidung hier melden. Bevor Sie Ihre Eintragungen machen, bitten wir Sie, hier vorab zu prüfen, ob die Überschneidung bereits bekannt ist.
Überschneidungsmeldung
Eine Übersicht über die Kern- und Wahlzeiten in den Bildungswissenschaften finden Sie hier. Bei konkreten Fragen bezüglich der Zeitfenster Ihrer (Unterrichts)Fächer wenden Sie sich bitte an das jeweilige Studienbüro.
Die Anmeldung zu den Modul(teil)prüfungen in Modul 1 und in Modul 3 erfolgt innerhalb der universitätsweiten Prüfungsanmeldephasen (sog. explizite Prüfungsanmeldung). Die aktuellen Fristen finden Sie u. a. auf den Informations- und Hilfeseiten von JOGU-StINe.
Zu den Modulprüfungen in Modul 2 und in Modul 4 melden Sie sich hingegen implizit bereits im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung zum Seminar „Unterricht beobachten, rekonstruieren, initiieren“ (Modul 2) bzw. zum Seminar „Forschungswerkstatt“ (Modul 4) an. Auch die Anmeldung zu den Studienleistungen in Modul 1 und 2 erfolgt implizit im Rahmen der Veranstaltungsanmeldung zum Seminar „Einführung in die Schulpädagogik“ (Modul 1) bzw. zur Blended Learning-Veranstaltung „Einführung in die schulische Medienpädagogik“ (Modul 2). Sowohl bei der impliziten als auch bei der expliziten Prüfungsanmeldung ist die Eingabe einer TAN erforderlich.
Bei Fragen zu Prüfungsangelegenheiten in den Bildungswissenschaften wenden Sie sich an das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL).
Die Bachelorarbeit im Bachelor of Education kann sowohl in den Fachwissenschaften der gewählten Unterrichtsfächer als auch in den Bildungswissenschaften geschrieben werden. Fächerkombinationen mit den Fächern Kunst oder Musik bilden allerdings eine Ausnahme: Studierende mit einer solchen Fächerkombination können nur zwischen der nicht-künstlerischen Fachwissenschaft oder den Bildungswissenschaften wählen, da die Masterarbeit in Kunst bzw. Musik zu schreiben ist.
Bitte beachten Sie, dass eine Bachelorarbeit in den Bildungswissenschaften eine längere Planungszeit erfordern kann, da viele Studierende gerne in diesem Studienfach ihre Bachelorarbeit schreiben möchten. Leider steht hierfür seitens der Dozierenden jedoch nur eine begrenzte Betreuungskapazität zur Verfügung. Die drei Disziplinen haben Hinweise zur Anfertigung der Bachelorarbeit veröffentlicht:
Die Masterarbeit im Master of Education kann ausschließlich in den Fachwissenschaften der gewählten Unterrichtsfächer geschrieben werden. Dabei dürfen Bachelor- und Masterarbeit nicht im selben Studienfach verfasst werden. Bei einer Fächerkombination mit den Fächern Kunst oder Musik ist die Masterarbeit verpflichtend im künstlerischen Fach anzufertigen, so dass keine Wahlmöglichkeit besteht.
Im binationalen Studiengang Bachelor und Master of Education in Kooperation mit der Université Bourgogne Europe in Dijon unterscheidet sich die Verteilung der bildungswissenschaftlichen Module auf den B.Ed. und den M.Ed. etwas. Mit dem Abschluss beider Studiengänge werden aber auch hier in den Bildungswissenschaften insgesamt vier Module studiert. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich an das Studienbüro Bildungswissenschaften.
Modulhandbücher, Studienverlaufspläne und Prüfungsordnungen finden Sie auf der Webseite des Dijon-Büros.
Damit Sie Ihre Rechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Johannes Gutenberg-Universität (JGU) die notwendigen Schritte für Ihren Mutterschutz einleiten kann, ist es wichtig, dass Sie die Universität über die Schwangerschaft bzw. die Stillzeit informieren (§ 15 Abs. 1 MuSchG).
Unabhängig davon, mit wem Sie bereits über Ihre Schwangerschaft gesprochen haben: Bitte teilen Sie dem Studierendenservice Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung möglichst frühzeitig mit. Diese Meldung erfolgt über JOGU-StINe. Zum Schutz von Mutter und Kind muss die JGU auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen achten und eine konkretisierende Gefährdungsbeurteilung erstellen. Aufgrund dieser Gefährdungsbeurteilung hat die JGU festzulegen, ob und in welchem Umfang Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Genauere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Studierendenservice.
Bitte beachten Sie: Je früher die Universität von Ihrer Schwangerschaft bzw. Stillzeit erfährt, desto besser kann ein wirkungsvoller Mutterschutz sichergestellt werden.